Das Beschäftigen von Freelancern bringt viele Vorteile mit sich, da sie unabhängig vom Unternehmen arbeiten können und für kurze Zeit spezialisierte Aufgaben übernehmen können. Allerdings gibt es auch rechtliche Herausforderungen, die man beachten sollte. Zum Beispiel die Wahl des passenden Arbeitsvertrags.
Es gibt den Dienstvertrag und auf der anderen Seite den Werkvertrag. Doch wie werden die beiden Verträge unterschieden? Viele denken vielleicht, dass der normale Arbeitsvertrag einfach unbenannt werden kann, damit er zu den Freelancern passt. So leicht funktioniert das allerdings leider nicht, denn ein wichtiger Unterschied, den es zu beachten gilt, ist die Art der Leistung von der eingesetzten Person. Die fällt bei einem Freelancer anders aus als bei einem Festangestellten.
Dienstvertrag oder Werkvertrag?
Ein Freiberufler kann dafür angestellt werden, ein bestimmtes Ziel zu erreichen und wird für das Ergebnis sozusagen bezahlt. Wenn es nicht dem entspricht, was abgemacht war, ist es ein Nachteil für den Freelancer, anders bei Festangestellten, in manchen Fällen nicht entlohnt werden muss.
Dagegen kann man aber auch für eine „normale“ Arbeit bzw. die Leistung bezahlt werden. Wenn man also eine bestimmte Aufgabe hat, wird der Freiberufler für den Weg zum Ergebnis bezahlt. Ob man dann zu dem vereinbarten Ergebnis gelangt, das man erreichen wollte, spielt keine Rolle, sodass dieses System eher problematisch für den Arbeitgeber ist. Für einige Dinge ist es aber schlichtweg logischer so vorzugehen, ein freiberuflicher Lehrer wird beispielsweise auch nicht dafür bezahlt, dass die Schüler die Prüfung bestehen, sondern dafür, ihnen etwas beizubringen.
Die Anwendung des Werkvertrages kommt dann zur Geltung, wenn es ausschließlich um das Ergebnis geht, der zweite Fall findet bei einem Dienstvertrag statt. Es gibt aber auch Verträge mit beiden Elementen, sodass man das Gesamte kombinieren kann und jeder auf seine Kosten kommt. Außerdem hängt die Trennung zwischen Werk- und Dienstvertrag davon ab, was in den jeweiligen Dokumenten steht.
In der Regel kommt es also primär auf die Aufgaben eines Freelancers an. Bei bestimmten Erledigungen ist es sinnvoller einen Werkvertrag abzuschließen, in anderen Situationen dagegen besser mit einem Dienstvertrag. Interessant zu wissen ist es auch, dass bei einem Dienstvertrag der Freelancer die Leistung allein erbringen muss, außer es ist festgelegt, dass er die Leistung in einem Team erbringen kann.
Unterschiede zwischen den beiden Arbeitsverträgen
Hier sieht man zum einen, wie das Prinzip bei einem Werkvertrag aufgebaut ist, was es zu beachten gilt, wie die Bezahlung aussieht und ähnliches. Und für den direkten Vergleich sind daneben die Merkmale eindes Dienstvertrages, um dies auch zu verinnerlichen.
Werkvertrag | Dienstvertrag | |
Leistungserbringung | Oft nur einmalig | Oft mehrmals |
Anspruch auf Bezahlung | Nur bei Eignung zur vereinbarten Verwendung | Nach Arbeitsleistung unabhängig vom Nutzen für den Auftraggeber |
Anspruch auf Bezahlung entsteht | Mit Abnahme vorherige Abschläge möglich | Mit Abnahme Vorherige Abschläge möglich |
Einsatz anderer Person | Möglich | Möglich |
Bezahlung berechnet sich regelmäßig nach | Pauschalpreis Einheitspreis | Zeitaufwand Arbeitsaufwand |
Freelancer schuldet | Bestimmten Erfolg Bestimmtes Ergebnis | Dienste Arbeitsleistung Tätigkeit |
Leistungsrisiko trägt der | Freelancer als Auftragnehmer | Auftraggeber |
Gewährleistungsfristen | 2 Jahre ab Abnahme 5 Jahre ab Abnahme bei Bauwerken | 3 Jahre |
Gewährleistung bei Mängeln aufgrund | speziell gesetzliche Regeln | allgemein gesetzliche Regeln |
Beendigung durch | Ergebniserreichung Vorzeitige Kündigung | Zeitablauf Kündigung insb. bei unbefristetem Dienstvertrag |
Diese Unterscheidung soll einen Hilfe bei der Entscheidung zwischen Wer- und Dienstvertrag geben. Das Wichtigste ist: Nehmen Sie nicht einfach eine Kopie der Arbeitsverträge von Ihren Festangestellten. Aus dem Vertrag mit einem Freelancer sollte klar hervorgehen, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt.