Bei einer Unternehmensgründung ist viel zu beachten. Welche Geschäftsform soll gewählt werden, wie wird die Finanzierung auf die Beine gestellt, welche Büroräume gemietet? Gründer und Start-ups sehen sich mit vielen Aufgaben konfrontiert, die direkt mit dem Geschäftlichen zusammenhängen. Oftmals bleiben dort die stillen Geschäftsangelegenheiten vergessen, so beispielsweise die Versicherungen. Doch genau diese sind wichtig und sollten so früh wie möglich abgeschlossen werden. Aber auf welche Versicherungen kommt es eigentlich an? Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Frage einer rundherum guten Start-up Versicherung, die heute viele Bereiche umfassen kann.
Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung
Je nach Betrieb und Branche ist es gar nicht möglich, ein Unternehmen zu gründen, ohne eine Berufshaftpflicht abzuschließen. Hierzu zählen mitunter Dienstleister und beratende Berufe. Die Versicherung erfolgt für diese Gruppen oft über die Kammer oder über Versorgungswerke. Aber warum ist die Berufshaftpflicht so wichtig? Ein Überblick:
- Nutzen – sie schützt den Unternehmer vor Schadenersatzforderungen. Diese können schneller eintreffen, als manchem Gründer bewusst ist. Verlegt ein neuer Betrieb beispielsweise in einem Haus elektrische Leitungen und kommt es aufgrund falscher Anschlüsse zu einem Brand, greift die Berufshaftpflichtversicherung. Dasselbe gilt für die unverschuldete Nichteinhaltung von Fristen, die beispielsweise durch Krankheiten entsteht.
- Prüfung – die Berufshaftpflichtversicherung zahlt nicht nur, sondern prüft auch, ob die Forderung überhaupt rechtens ist.
- Schäden – branchenspezifische Vermögensschäden werden von der Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt. Dasselbe gilt für die verletzte Geheimhaltungspflicht und Verzug.
Ein wenig anders sieht es bei der Betriebshaftpflichtversicherung aus. Auch diese ist eine Haftpflicht, doch deckt sie nicht die direkt durch den Gründer verursachten Schäden, sondern passive Fälle ab:
- Geschäftsräume – verletzt sich ein Kunde innerhalb der Geschäftsräume, kommt die Betriebshaftpflichtversicherung dafür auf.
- Umfang – die Haftpflicht greift bei Personen-, Vermögens- und Sachschäden. Erleidet der Kunde durch einen Sturz im Geschäftsraum einen Armbruch, ist krank geschrieben und zerstört beim Sturz seine Jacke, übernimmt die Versicherung die folgenden Schäden: Personenschaden (Armbruch), Vermögensschaden (Arbeitsausfall) und Sachschäden (Jacke).
Dabei weitet die Versicherung den Umfang auch auf alle Angestellten aus und deckt auch diese während der Berufsausübung ab.
Generell können Gründer und Start-ups noch überlegen, ob eine Sachversicherung für sie sinnvoll wäre. Diese spiegelt ungefähr die Hausratsversicherung im privaten Bereich wider. Sie lässt sich in Betriebsunterbrechungsversicherungen, Elektronik- und Büroinhaltsversicherung aufgliedern.
Cyberversicherungen – heute wichtiger denn je
Es gibt wohl kaum ein Unternehmen mehr, welches nicht durch und durch vernetzt ist. Diverse Programme laufen internetunterstützt, basieren auf einer Cloud und Kunden kaufen ganz normal im Onlineshop des Unternehmens ein. Auf der anderen Seite hört jeder immer wieder, dass Daten bei Unternehmen abgegriffen und teils auch verkauft werden. Gründer und Start-ups befinden sich nun in einer Misere. Sie müssen sicherstellen, dass Daten geschützt werden, gleichfalls muss der Betriebsalltag jedoch fortgeführt werden. Aber was geschieht, wenn eines der folgenden Szenarien eintritt?
- Hacking – es geschieht schnell, dass sich jemand in die Shopsoftware einhackt und eventuell Kundendaten abgreift. Für Unternehmen entsteht nun ein großer Schaden, der nicht allein materieller Natur ist: Auch der Vertrauensbruch gegenüber der Außenwelt ist enorm.
- Trojaner – freilich sind Mitarbeiter heute gut geschult und wissen, dass sie Anhänge nicht einfach so öffnen können. Doch auch die Verbreiter von Trojanern sind geschult und Mitarbeiter eines Unternehmens haben nicht den Vorteil, der im privaten Umfeld gilt. Während daheim jeder E-Mails ignorieren kann, die von unbekannten Absendern stammen, gehen in einem Unternehmen täglich unzählige E-Mails von unbekannten Absendern mit Anhängen ein. Wie viele E-Mails mit einer Rechnung im Anhang erhält die Buchhaltung eines Unternehmens täglich?
- Sperre – es kann natürlich auch sein, dass sich ein Trojaner nicht einnistet, um Daten abzufangen, sondern dass es sich um Malware handelt, die das gesamte System sperrt und lahmlegt.
In diesen Punkten greift eine Cyberversicherung ein. Dabei teilt sich die Versicherung in verschiedene Bereiche auf:
- Hilfestellung – die Experten der Versicherungen helfen, die Schäden zu erkennen und zu beheben. Versicherungsnehmern steht also ein IT-Experte zur Seite. Diese Cyber-Eigenschadenversicherung greift bei Hackerangriffen und Trojanern.
- Cyberhaftpflicht – sie steht bei Ansprüchen von Dritten gegenüber dem Unternehmen ein. Ist eine Werbehaftpflicht inkludiert, kommt sie auch für Fehler und Verstößen der Werbe- und Marketinggebote auf.
- Betriebsunterbrechung – legt ein Angriff das Unternehmen lahm, geht häufig nichts mehr. Der Onlineshop ist gesperrt, das System lässt sich nicht nutzen und selbst telefonische Anfragen können nicht bearbeitet werden, da das System nicht funktioniert. Noch schlimmer ist es, wenn es einen vollständigen Datenverlust gibt. Diese Versicherung greift dann, wenn es zu einer Betriebsunterbrechung kommt und erstattet die Kosten.
Die D&O-Versicherung
Diese Versicherung heißt korrekt “Directors & Officers-Schutz” und ist für alle Unternehmen sinnvoll, in denen nicht der Inhaber allein die Entscheidungsgewalt hat:
- Vorstand – selbst dem besten Vorstand können Fehler unterlaufen. Beispielsweise weil ein Vertrag nicht gründlich gelesen wurde.
- Geschäftsführung – auch hier können Fehler geschehen. Vielleicht wird ein Investor mit ins Boot geholt, der aber fälschlicherweise nicht ausreichend beraten wurde.
Die D&O-Versicherung ist langfristig und schützt einen Betrieb auch über die Kündigung der Versicherung hinaus. Das ist besonders wichtig, da es häufig erst nach Jahren zu Regressansprüchen kommt.
Fazit – wichtige Versicherungen zuerst
Grundsätzlich muss jeder Gründer zuerst den eigenen Bedarf an Versicherungen prüfen. An erster Stelle stehen die Absicherungen, die mit der eigentlichen Berufsausübung in Verbindung stehen. So kann sich ein Rechtsanwalt nicht niederlassen, ohne dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte beizutreten. Auch medizinische Start-ups müssen in Versorgungswerken und Kammern eintreten und sich dort versichern lassen, da sonst keine Genehmigung zur Ausübung erteilt wird.
Nun kommen die wichtigsten “privaten” Unternehmensversicherungen: Haftpflicht und Cyberschutz. Sowohl die Berufs- als auch die Betriebshaftpflicht sind, sofern es keine Pflicht innerhalb der Kammer gibt, die Versicherungen, auf die kein Gründer verzichten sollte. Zu schnell rutscht ein Kunde auf dem feuchten Boden im Herbst aus und verletzt sich mitten im Büro. Zu schnell passiert auf der Baustelle ein Missgeschick, mit der Folge, dass der Bau stillsteht.
Ob eine D&O-Versicherung gleich zu Beginn notwendig ist, muss hingegen jeder für sich entscheiden. Wirklich wichtig ist sie, sobald Investoren mit ins Boot geholt werden oder wenn das Unternehmen ganz oder teilweise veräußert wird.