„Zahl der Gründer steigt abermals – Vollerwerbsgründer machen Absprung vom Tiefpunkt, Gründer vermehrt in freiberuflichen Tätigkeitsfeldern aktiv: Im Jahr 2014 stieg die Anzahl der Gründer auf 915.000, das ist ein Plus von 47.000. Der Anstieg kam durch Vollerwerbsgründer zu Stande, deren Zahl sich um 87.000 auf 393.000 erhöhte.“ (Quelle: https://www.kfw.de)
Freiberufler oder Freelancer gehen einer künstlerischen, erzieherischen, schriftstellerischen oder wissenschaftlichen Tätigkeit nach. Das schreibt das Onlineportal fuer-gruender.de.
Freiberufler haben nicht nur die Möglichkeit, als Einzelunternehmen tätig zu sein, sondern können auch mit anderen Freelancern eine Unternehmensgesellschaft (UG), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eine Partnergesellschaft oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen und sind von der Gewerbesteuer befreit.
Der Bundesverband für freie Berufe unterteilt die freien Berufe in vier verschiedene Berufsgruppen:
- Heilberufe (z.B. Physiotherapeuten, Ärzte, Apotheker)
- Künstlerische, publizistische und pädagogische Berufe (z.B. Dolmetscher, Künstler, Lehrer)
- Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe (z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare)
- Technische Berufe (z.B. Ingenieure, Lotsen, hauptberufliche Sachverständige)
Eines haben alle Freiberufler und Freelancer gemeinsam – sie alle müssen einmal im Jahr ihre Steuererklärung an das Finanzamt abgeben. Welche Unterlagen werden hierfür benötigt? Welche Fristen gelten für freiberuflich Tätige? Hier einige wertvolle Informationen über die Steuererklärung.
1. Welche Formulare sind bei der Steuererklärung für Freelancer wichtig?
Eines der wichtigsten Formulare der Steuererklärung ist für alle Antragsteller der Hauptvordruck oder Mantelbogen. Hier werden alle persönlichen Daten des Steuerpflichtigen festgehalten. Auch werden hier außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben und haushaltsnahe Dienstleistungen erfasst. Die Beiträge zur Altersvorsorge werden in der Anlage AV eingetragen. In allen anderen Formularen werden z.B. die Betriebseinnahmen und -ausgaben (Anlage EÜR), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V), Vergünstigungen für Kinder (Anlage K), Vorsorgebeiträge (Anlage Vorsorgeaufwand) und Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Anlage L) vermerkt.
Natürlich müssen nur die Formularsätze ausgefüllt werden, die tatsächlich infrage kommen.
2. Welche Ausgaben können Freiberufler von der Steuer absetzen?
Verbandsbeiträge, Weiterbildungsmaßnahmen, Fachliteratur, betriebliche Versicherungsbeiträge und Kosten für Reparaturen von einem Arbeitsgerät können direkt vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Reisekosten, das Arbeitszimmer, das Telefon, der Computer und sogar der Firmenwagen können ebenfalls bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
3. Welche Fristen müssen freiberuflich Tätige bei der Steuererklärung einhalten?
Die Steuererklärung sollte in der Regel am 31. Mai des Folgejahres an das Finanzamt übermittelt werden. Freiberufler und Freelancer können allerdings eine stillschweigende Fristverlängerung bis zum 30. September beantragen. Es handelt sich hierbei um ein formloses Schreiben, in dem allerdings eine Begründung für die Fristverlängerung angegeben werden sollte. Freiberuflich Tätige, die für ihre Steuererklärung einen Steuerberater beauftragt haben, müssen sich um gar nichts kümmern, denn der Steuerberater kann sich bis zum 31.12. Zeit lassen und die Frist per Antrag noch weiter verlängern lassen.
4. Wer hilft bei der Bearbeitung der Steuererklärung?
Wer bei der Bearbeitung seiner Steuererklärung eine helfende Hand braucht, kann sich u.a. an einen Steuerberater wenden. Bereits ausgefüllte Steuerunterlagen sowie alle Belege und Nachweise werden vom Fachmann überprüft. Bei der Konsultation eines Steuerberaters sollte immer berücksichtigt werden, dass die einzelnen Dienstleistungen extra berechnet werden.
Steuerspar-CDs und Online-Portale wie z.B. www.smartsteuer.de kosten nur einen Bruchteil von dem, was ein Steuerberater kostet. In diesen Programmen werden Schritt für Schritt alle wichtigen Daten für die Steuererklärung eingetragen und gespeichert. Die Tools geben zudem wertvolle Tipps zum Thema Steuern sparen.
Freiberufler müssen einmal im Jahr eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Sie können die Unterlagen zur Steuererklärung selbst ausfüllen oder die Hilfe eines Fachmanns bzw. eines Steuersparprogramms in Anspruch nehmen. Steuerberater, Steuerspar-CDs und Online-Tools helfen bei der Bearbeitung einer Steuererklärung. Sie sind immer auf dem aktuellen Stand in Sachen Steuern und helfen dem Nutzer Steuern und somit Geld zu sparen.
Sollte die Frist zur Abgabe nicht eingehalten werden können, dann haben Freelancer u.a. die Möglichkeit, eine stillschweigende Fristverlängerung zu beantragen.
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Sehr schöner Beitrag zum Thema! Gerade wenn es um Firmengründung geht spielt die Steuererklärung eine wichtige Rolle und ist nicht zu unterschätzen. Vielen Dank für den Beitrag und weiter so.
Hallo Dagmar,
gerade bin ich auch über euren Beitrag zur Steuererklärung gestolpert. Aus unserer Erfahrung heraus bringt gerade der zweite Punkt viele Gründer ins Schwitzen: Welche Ausgaben kann ich wann und wie tatsächlich absetzen? Und in welcher Höhe? Und auch beim vierten Punkt ist guter Rat teuer: Nicht jeder kann und will sich einen Steuerberater leisten.
Deshalb haben wir von Debitoor einen kostenlosen Guide zur Durchführung der Steuererklärung online gestellt: https://debitoor.de/blog/10-schritten-zu-deiner-steuererklaerung-dein-debitoor-guide
Ich freue mich, wenn wir dem einen oder anderen damit weiterhelfen können!
Viele Grüße,
Andrea
Eine Bekannte von mir ist grade selbstständig geworden und kennt sich mit Steuererklärung nicht aus. Bevor sie einen Steuerberater anruft, wollte sie sich was erkundigen. Ich wusste nicht, dass der Mantelbogen auch außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben und haushaltsnahe Dienstleistungen erfasst. Interessanter Artikel
Danke
Gut zu wissen, dass Reparaturen von einem Arbeitsgerät vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden können. Als Freiberufler soll man alle Regeln für Steuer kennen. Das ist aber schwer und daher lohnt es sich meiner Meinung nach, einen Steuerberater zu haben. Dann macht man nichts falsch und muss sich nicht darüber kümmern.
Danke für die Tipps zur Steuererklärung für Freiberufler. Ich habe mich immer gefragt, wie ich mich Selbstständig machen kann und keine Probleme mit meiner Steuererklärung haben werde. Ich wusste nicht, das ich auch Weiterbildungsmaßnahmen von der Steuer absetzten kann. Danke!
Ich möchte mich zum Jahresende hin selbstständig machen und informiere mich jetzt schon über alle möglichen Aspekte. Gerade vor den Steuern habe ich sehr Respekt, da man so viel falsch machen kann. Gut zu wissen, das Reparaturen von meinem Arbeitsgerät vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden könnten.