Kommentar

  1. Es ist schon drollig, wie stark bei den Kriterien auf die unternehmerischen
    Risiken abgehoben wird. Dabei sind diese Risiken (und Lasten) gerade der Teil
    der Selbständigkeit, den man immer behalten darf …
    Ansonsten sieht man schon beim Blick auf die Projektbeschreibungen, daß bei
    der Mehrzahl eine deutliche Einbindung “vor Ort” in das Unternehmen verlangt
    wird, daß (ausschließlich) der “Auftrag”geber festlegt, wo und wann man zu
    arbeiten hat (nicht zu vergessen: wann nicht), auch wenn in letzter Zeit das
    Zauberwort “remote” (pro forma? oder ist “home office” gemeint? oder …?)
    öfter auftaucht.
    Wohlgemerkt: hier ist die Rede nicht von irgend welchen Installationen,
    Schulungen o.ä. beim Endkunden, sondern vor allem von Softwareentwicklung,
    einer Autorentätigkeit.
    Weiter stammen die meisten Projektausschreibungen nicht von Endkunden, sondern
    von Personaldienstleistern, die dann de facto Arbeitskräfte an den Endkunden
    vermieten (wie der Vorgang auch immer bezeichnet wird), i.d.R. nach Stunden.
    Allem Anschein nach ein Geschäftsmodell, das die Wünsche der Endkunden erfüllt.
    Die Gesetzesänderungen zum April 2017 haben hier scheinbar nicht viel geändert,
    außer daß einige Personaldienstleister in manchen Fällen zur offiziellen,
    expliziten Arbeitnehmerüberlassung übergegangen sind.

    Soweit die Kurzfassung ;-)

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