Bei der Unternehmensgründung oder beim Schritt in die Selbständigkeit als Freiberufler tauchen schon zu Beginn viele Fragen auf. Eine wichtige Frage, die man sich vor der Gründung stellen muss, ist die nach der Rechtsform. Schließlich hängt davon eine ganze Menge ab. Im Folgenden werden deshalb die wichtigsten Rechtsformen für Unternehmensgründer vorgestellt und darüber hinaus einige Tipps zur Wahl der passenden Konstellation vorgestellt.
Worauf kommt es bei Wahl der Rechtsform für eine Unternehmensgründung an?
Welche Rechtsform für welches Unternehmen geeignet ist, hängt dabei von unterschiedlichen Faktoren ab. Denn die Rechtsform eines Unternehmens hat Folgen auf finanzieller, rechtlicher und steuerlicher Ebene. Zudem sind die verschiedenen Rechtsformen unterschiedlich hoch angesehen. Eine GmbH wird beispielsweise von vielen Menschen als seriöser eingestuft als eine Limited. Zudem ist die Wahl der Rechtsform daran gebunden, ob man allein oder mit einem oder mehreren Geschäftspartnern gründet.
Um zu einer guten Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform zu gelangen sollten Gründer zunächst einige Fragen klären:
- Wie wichtig ist die unternehmerische Unabhängigkeit?
- Wie kompliziert dürfen die Formalitäten ausfallen?
- Soll die Haftung durch die Rechtsform beschränkt werden?
- Welche Rechtsform verspricht steuerlich den größten Vorteil?
- Wie wichtig ist die Rechtsform für das Image des Unternehmens?
- Wie aufwendig darf die Buchführung sein?
- Ist transparent sollen Geschäftsvorgänge sein (Stichwort Publizitätspflicht)?
- Wie viel Gründungskapital kann bzw. soll aufgebracht werden?
- Soll das Gründungskapital über Investoren oder durch Kredite generiert werden?
Die einzelnen Rechtsformen zur Unternehmensgründung
1. Einzelunternehmen
Diese Rechtsform ist sehr gut geeignet für Kleingewerbetreibende, Handwerker, Dienstleister und Menschen, die in den sogenannten freien Berufen arbeiten. Ein Einzelunternehmen bietet einen einfachen Einstieg ins Unternehmertum.
Bei einem Einzelunternehmen gibt es nur einen Betriebsinhaber und dieser haftet unbeschränkt. Das bedeutet, er haftet mit seinem gesamten Vermögen – auch mit seinem Privatvermögen.
Einzelunternehmer können als Kleingewerbetreibende anfangen. Ihre Umsätze und der Geschäftsverkehr benötigen keine vollkaufmännische Einrichtung wie eine doppelte Buchführung. Wer kein Freiberufler ist, kann sich als Kleingewerbetreibender ins Handelsregister eintragen lassen.
Als Einzelunternehmer kann man die Kleinunternehmerregelung für sich in Anspruch nehmen. Nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden, wenn im vorangegangenen Jahr ein Umsatz von 22.000 Euro nicht überstiegen wurde und im laufenden Kalenderjahr der Umsatz nicht mehr als 50.000 Euro betragen wird. Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen, können aber auch keine Vorsteuer ziehen.
Einzelunternehmen – Vor- und Nachteile auf einen Blick
Vorteile:
- kein Mindestkapital zur Gründung erforderlich
- geringe Gründungskosten und Gründungsformalitäten (Kleingewerbe)
- keine Publizitätspflicht
- keine Bilanzierungspflicht (Kleingewerbe)
- keine doppelte Buchführung (Kleingewerbe)Entscheidungen müssen nicht mit Partnern abgestimmt werden
- Entscheidungen müssen nicht mit Partnern abgestimmt werden
Nachteile:
- unbeschränkte Haftung
- Vor- und Nachname des Gewerbetreibenden müssen in der Unternehmensbezeichnung enthalten sein
- Eingetragene Kaufleute haben die Pflicht zur doppelten Buchführung
- Verantwortung für alle Entscheidungen und für die Aufbringung von mehr Eigenkapital trägt Einzelunternehmer allein
2. Freiberufler
Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und dementsprechend keine Gewerbesteuer abführen. Doch Freiberufler kann nur sein, wer in einem der freien Berufe arbeitet. Zu den freien Berufen gehören:
- Heilberufe – z.B. Ärzte, Krankenpfleger, Physiotherapeuten, Psychologen
- Rechts- und steuerberatende Berufe – z.B. Anwälte, Notare, Steuerberater
- Technische Berufe – z.B. Architekten, Ingenieure, Sachverständige
- Berufe aus Kultur und Wissenschaft – z.B. Journalisten, Künstler, Dolmetscher, Privatlehrer, Autoren
Die freien Berufe werden auch als Katalogberufe bezeichnet, denn im Einkommenssteuergesetz sind sie in einer langen Liste aufgeführt. In einigen Fällen ist die Abgrenzung eines freien Berufes zu einem Gewerbe nicht einfach. Im Zweifelsfall entscheidet das Finanzamt, ob eine Tätigkeit als freiberuflich anerkannt wird.
Für Freiberufler entfällt nicht nur die Gewerbesteuerpflicht. Sie sind ebenso wenig zu einer doppelten Buchführung und einer IHK-Mitgliedschaft verpflichtet.
Freiberufler können sich mit anderen Freiberuflern zu Personengesellschaften zusammenschließen.
3. Kapitalgesellschaft
Wer allein oder mit Partnern gründet, kann eine Kapitalgesellschaft als Rechtsform wählen. Zu den Kapitalgesellschaften zählen u.a.
- die GmbH und die Ein-Personen-GmbH
- die Unternehmergesellschaft (UG)
- die Aktiengesellschaft (AG) und die Ein-Personen-AG,
- Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Die Formen der Kapitalgesellschaft unterscheiden sich hinsichtlich Gründungskosten, Gründungsdauer, Mindestkapital, persönlicher Haftung und Gesellschaftstyp.
Die GmbH
Die GmbH ist eine sehr übliche Form für Gründer. Mit 25.000 € Mindestkapital sind bei der GmbH die Gründungskosten relativ hoch.
Eine Variante der GmbH ist die Ein-Personen-GmbH. Wer keine Partner bei der Gründung an der Seite hat, kann diese Rechtsform wählen. Hier ist der Gründer auch der Alleingesellschafter und Geschäftsführer. Es gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie für die Mehrpersonen-GmbH.
Die UG
Die Unternehmergesellschaft ist eine Mini-GmbH, die auch mit wenig Startkapital gegründet werden kann und bildet damit für viele Gründer eine gute Alternative zur GmbH.
Die Aktiengesellschaft
Eine AG erfordert ebenfalls ein hohes Startkapital. Bei dieser Rechtsform ist eine Übertragung der Geschäftsanteile sowie eine Kapitalbeschaffung über den Kapitalmarkt möglich. Wer eine AG gründet, muss sich auf einen umfangreichen Verwaltungsaufwand einstellen.
Wer alleine gründet, kann sich auch für eine Ein-Personen-AG entschieden. Von der Bezeichnung kleine AG für die Ein-Personen-AG sollte man sich nicht in die Irre führen lassen. Wie bei der großen AG sind ein hohes Eigenkapital und zahlreiche Formalitäten notwendig. Der Gründer tritt als alleiniger Aktionär und Vorstand auf, benötigt jedoch drei Aufsichtsräte. So eignet sich auch diese Rechtsform besonders als Alternative für mittelständische Unternehmen.
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Die KGaA weist Züge einer Personengesellschaft auf, gehört aber zu den Kapitalgesellschaften. Die Gesellschaft selbst gilt als juristische Person. Die KGaA ist vor allem für Gründungen von Familienunternehmen geeignet. Das Unternehmen kann auf eine große Kapitalbasis gestellt werden, ohne das der Inhaber Führung abgeben müsste.
Das Wichtigste für Sie zusammengefasst:
Bei der Unternehmensgründung ist die Wahl der Rechtsform entscheidend. Die wichtigsten Optionen sind:
- Einzelunternehmen (unbeschränkte Haftung)
- Freiberufler (keine Gewerbesteuerpflicht)
- Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG (höhere Gründungskosten, begrenzte Haftung).
Die Rechtsform beeinflusst Finanzen, Steuern und das Unternehmensimage. Spätere Änderungen sind möglich.
Jetzt sind Sie dran: Welche Faktoren sind für Sie bei der Wahl der Rechtsform zur Unternehmensgründung entscheidend? Lassen Sie es uns in den Kommentaren wissen!