Ab 2013 soll sie kommen, die Rentenpflicht für Selbstständige. Was das für den Einzelnen bedeutet? Mehrbelastungen von mehreren hundert Euro im Monat in Form von Pauschalen. Das könnte für viele Selbstständige schwierig werden.
Geplant ist die Gesetzesänderung für den 1. Juli 2013. Der Beschluss würde besonders Selbstständige, die in der Kreativwirtschaft tätig sind gefährden, denn es handelt sich bei den Abgaben nicht um prozentuale Anteile des Einkommens, sondern um Pauschalbeträge.
Die Diskussion ist aber noch nicht zu Ende. Gerade im Social Web entflammen heiße Debatten. Wir von Freelance.de bleiben dran, um aktuelle Informationen für unsere Freelancer einzuholen.
Hier mal die wesentlichen Grundzüge des Konzepts der Bundesregierung:
- Die Altersvorsorgepflicht gilt für alle Selbstständigen mit Ausnahme von bereits anderweitig abgesicherten Personen wie Künstlern, Publizisten, Landwirten sowie in berufsständischen Versorgungswerken abgesicherten Selbstständigen (zum Beispiel Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte etc.).
- Die Altersvorsorgeverpflichtung gilt obligatorisch, allerdings können die Versicherten selbst wählen, wo sie sich versichern, in einer privat gewählten Versicherung oder in der Gesetzlichen Rentenversicherung.
- Selbstständige, die erst im rentennahen Alter eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen (über 58-Jährige) sowie nebenberuflich oder geringfügig bis 400 Euro pro Monat verdienende Selbstständige werden von der Vorsorgepflicht ausgenommen.
- Es sind großzügige Übergangsfristen geplant: Für heute bereits 50-Jährige gilt die Vorsorgepflicht nicht und für bereits jetzt selbstständig Tätige zwischen 30 und 50 Jahren, die vorgesorgt haben bzw. vorsorgen, werden weniger strenge Anforderungen an die Vorsorge gestellt (pragmatische Übergangsregelungen). Die Vorsorgeverpflichtung greift voll bei den Personen, die 30 Jahre und jünger sind.
- Die Pflicht zur Altersvorsorge gilt bis zur Grenze einer Basissicherung mit dem Ziel der Armutsprävention (oberhalb der Grundsicherung im Alter).
- Die besondere Situation von Selbstständigen wird durch Möglichkeiten zur flexiblen Beitragszahlung und durch Beitragsfreiheit in der Existenzgründungsphase berücksichtigt. Durch Erleichterungen in der Einstiegsphase wollen wir Unternehmensgründungen befördern. Nach einer gewissen Zeit der Selbstständigkeit zeigt sich aber, ob der Weg erfolgreich ist und dann startet auch die volle Vorsorgeverpflichtung.
- Im Gegenzug zur Einführung einer generellen Altersvorsorgepflicht werden bisherige Versicherungspflichtregelungen für Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschafft (insbesondere die Handwerkerpflichtversicherung).
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