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Sie haben sich selbstständig gemacht und stehen vor der Frage, ob Sie die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen sollen? Damit stehen Sie nicht alleine, denn es ist eine Frage, die vor allem steuerliche Auswirkungen hat. Um es kurz zu sagen: Als Kleinunternehmer haben Sie die Möglichkeit, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie nicht mehr als 22.000 Euro im Jahr umsetzen. Aber lohnt sich das oder nicht? Das kann nicht pauschal beantwortet werden.
B2B oder B2C? Die große Frage der Kleinunternehmer
Eine enorme Entscheidungshilfe ist bereits die Frage danach, wo Ihr Geschäft angesiedelt ist. Sind Sie im B2C Bereich tätig, Ihre Kunden bestehen also aus Privatpersonen? In diesem Fall lohnt es sich oft, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen und dadurch einen Wettbewerbsvorteil zu generieren. Indem Ihre Kunden keine Umsatzsteuern an Sie bezahlen müssen, die auch als Mehrwertsteuer ausgeschrieben werden, können Sie Ihre Leistungen günstiger anbieten!
Sind Sie hingegen im B2B-Bereich tätig, spielt das nur eine untergeordnete Rolle. Ihre Kunden sind selbst Unternehmer und können sich die gezahlte Umsatzsteuer im Rahmen der Vorsteuer wieder zurückholen.
Einfache Steuern, aber ist die Kleinunternehmerregelung wirklich sinnvoll?
In Deutschland gibt es rund 2,12 Millionen Kleinstunternehmer und viele von ihnen nutzen die Kleinunternehmerregel. Die Vorteile liegen klar auf der Hand:
- Der Wettbewerbsvorteil: Wie oben schon erwähnt, ist es im B2C-Bereich vor allem der Wettbewerbsvorteil, von dem Kleinunternehmer profitieren.
- Der Verwaltungsaufwand: Monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen? Nicht mit der Kleinunternehmerregelung, der Verwaltungsaufwand wird dadurch erheblich reduziert. Auch Belege für das Finanzamt, die Berechnung des Steuersatzes und die Führung der Umsatzsteuer fallen weg.
Doch wo Vorteile sind, da zeigen sich auch Nachteile und oft werden die schon im ersten Jahr nach Unternehmensgründung im Erfolgsfall deutlich. Wenn die Grenze der 22.000 Euro pro Jahr überschritten werden, erfolgt automatisch der Wechsel in die Vollsteuer. Doch auch wenn diese Hürde noch nicht gemeistert wurde, hat die Kleinunternehmerregelung Nachteile.
Dazu gehören:
- Kein Vorsteuerabzug: Wenn Sie Rechnungen anderer Unternehmen begleichen müssen, können Sie bei Vollbesteuerung Vorsteuerabzug geltend machen. Als Kleinunternehmer haben Sie diese Möglichkeit nicht und müssen die Umsatzsteuer bezahlen. Anders als andere Unternehmer erhalten Sie keine Erstattung durch das Finanzamt. Vor allem wenn Sie große Anschaffungen für Ihr Business tätigen müssen, ist das ärgerlich. Stellen Sie sich vor, Sie kaufen einen Laptop für 1000 Euro netto und müssen 19 Prozent Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) bezahlen. Ihr Kaufpreis liegt dann bei 1.190 Euro. Wenn Sie also viel anschaffen müssen, lohnt es sich manchmal, die Vollbesteuerung zu wählen.
- Unbemerktes Überschreiten: Ein Risiko besteht auch darin, wenn Sie die Grenze der Umsatzsteuerfreiheit überschritten haben und dies nicht rechtzeitig bemerken. Wenn Sie weiterhin Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen, müssen Sie die Rechnungen im Verlauf des Jahres korrigieren. Das kann bei Kunden zu Ärger führen und im schlimmsten Fall müssen Sie die Umsatzsteuer aus eigener Tasche bezahlen, denn das Finanzamt wartet nicht.
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Fazit: Genaues Abwägen ist Pflicht
Wenn Sie ein neues Unternehmen gründen und sich beruflich verwirklichen möchten, müssen Sie viele Fragen für sich beantworten. Das ist nicht immer einfach, eine genaue Planung lohnt sich aber für Sie. Auch bei der Frage, ob Sie künftig als Kleinunternehmer auftreten möchten oder ob Sie die Vollbesteuerung für sich wählen. Viele Jungunternehmer setzen in der ersten Phase der Gründung auf die Kleinunternehmerregelung, wechseln spätestens im zweiten Jahr aber auf die Vollbesteuerung.
Wenn Sie unsicher sind, erstellen Sie eine Für- und Wider-Liste, wägen Sie Vor- und Nachteile gegeneinander ab und schauen Sie sich in der Branche um. Wie agieren andere Dienstleister aus Ihrem Sektor? Sind Sie als Kleinunternehmer in der Minderheit und gibt es möglicherweise sogar Kunden, die auf die Ausweisung der Umsatzsteuer wert legen? Ein Wechsel ist in jedem neuen Jahr möglich.
Kleinunternehmer oder nicht? Haben Sie sich diese Frage auch schon einmal gestellt? Wie haben Sie sich entschieden? Und warum? Wir freuen uns sehr auf Ihre Erfahrungen in den Kommentaren!