Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit soll freiberuflich Tätige in den ersten Monaten der Gründung finanzielle Sicherheit geben. Welche Voraussetzungen müssen Sie für einen Gründungszuschuss erfüllen? Mit welcher Fördersumme können Sie rechnen? Und welche Unterstützung gibt es darüber hinaus? Das verraten wir Ihnen in unserem Beitrag.
Als Anschubfinanzierung hilft Ihnen der Gründungszuschuss Ihr Business „anzuschieben“: Sie haben ab Tag 1 der Existenzgründung eine fixe und regelmäßige Einnahmequelle und können Ihr Business langsam aufbauen.
Gründungszuschuss: Höhe und Phasen der Förderung
Die Förderung mit dem Gründungszuschuss erfolgt in 2 Phasen: Phase 1 erfolgt über 6 Monate. In dieser Zeit erhalten Sie das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld plus einen monatlichen Zuschuss von 300,00 Euro für Sozialversicherungsleistungen. Hat sich Ihre Geschäftsidee bewährt, und können Sie nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt aus Ihrer hauptberuflichen Freiberuflichkeit bestreiten können, können Sie einen Antrag auf Verlängerung des Gründungszuschusses stellen.
Phase 2 erfolgt über neun Monate. In dieser Zeit erhalten Sie die Pauschale für Sozialversicherungsleistungen in Höhe von 300,00 Euro pro Monat.
Gut zu wissen:
Der Gründerzuschuss ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden. Beenden Sie Ihre Freiberuflichkeit während des Leistungsbezugs, endet die Förderung. Haben Sie zu diesem Zeitpunkt noch Restanspruch auf ALG 1, erhalten Sie wieder Arbeitslosengeld.
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Gründungszuschuss für Freiberufler:innen – Fristen für die Beantragung
Sie können den Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen, wenn Sie mindestens einen Tag lang Arbeitslosengeld ALG 1 beziehen und bei Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld haben.
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Ausgenommen von dieser Regelung sind Menschen mit Behinderungen im Sinne des Paragrafen 19 SGB III. Diese können die Förderung auch dann erhalten, wenn weniger als 150 Tage oder gar kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.
Haben Sie bereits einmal einen Gründungszuschuss erhalten, müssen Sie nach dem Ende dieser Förderung mindestens 24 Monate warten, um erneut gefördert zu werden.
Voraussetzungen:
Damit der Gründungszuschuss genehmigt wird,
- dürfen Sie nicht älter als 64 Jahre sein
- muss es sich bei Ihrer freiberuflichen Tätigkeit um eine hauptberufliche Tätigkeit handeln.
- müssen Sie eine Tragfähigkeitsbescheinigung vorlegen
Tragfähigkeitsbescheinigung – Nachweis über fachliche Kenntnisse
Wie erhalten Sie eine Förderung? Ganz einfach, Sie müssen nachweisen, dass Sie über die nötige Qualifikation und Fähigkeit zur Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit verfügen. Hierfür müssen Sie einen Lebenslauf, Zeugnisse, Fortbildungsnachweise oder Zertifikate zum Termin für die Beantragung mitbringen. Zudem müssen Sie nachweisen, dass Ihre Geschäftsidee wirtschaftlich tragfähig ist.
Hierfür überprüft eine fachkundige Stelle folgende Unterlagen:
- Businessplan, der Ihre Gründungsidee beschreibt
- Kapitalbedarfsplan und Finanzplan
- Umsatzvorschau und Rentabilitätsvorschau
Gut zu wissen:
Sie können die fachkundige Stelle frei wählen. Kosten für die fachkundige Prüfung fallen hier bei Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Existenzgründungsberatern möglicherweise an. Die Agentur für Arbeit übernimmt diese Kosten nicht.
Passt perfekt zum Gründungszuschuss – Gründungscoaching
Nach einem persönlichen Gespräch in Ihrer Bundesagentur für Arbeit können Sie einen so genannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten. Diesen lösen Sie für verschiedene Maßnahmen, wie zum Beispiel ein Gründungscoaching, ein. In der Regel handelt es ich dabei um Einzelcoachings für die Existenzgründung. Hierbei erhalten Sie unter anderem Hilfe bei der Erstellung eines Businessplans sowie Grundlagen-Know-how zu Marketing, Rechnungswesen und Steuern, Risikovorsorge und Versicherungen sowie zu Finanzierung und Förderprogrammen.
Das Beste: Durch die Rundum-Betrachtung Ihres Geschäftsvorhabens mithilfe von Profis, erhalten Sie nicht nur für die Bundesagentur die notwendige Erkenntnis und Sicherheit darüber, ob Ihr Business funktioniert – sondern auch für sich selbst!
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Unser Tipp: Der erste Schritt zum Gründungszuschuss ist immer ein persönlicher Beratungstermin bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur. Dabei entscheidet eine Fachkraft nach Ermessen, ob Ihre Geschäftsidee förderfähig ist oder nicht. Deshalb:
- Bereiten Sie sich sorgfältig auf diesen Termin vor!
- Stellen Sie Ihr Vorhaben und den Bedarf am Markt verständlich vor!
- Überzeugen Sie durch Kompetenz und unternehmerisches Denken!
- Denken Sie daran: Die Vermittlung in eine Anstellung hat für die Arbeitsagentur immer Vorrang! Werben Sie für Ihr Vorhaben!
Das Wichtigste in Kürze:
Den Gründungszuschuss können Sie bei der Agentur für Arbeit beantragen, wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus in eine freiberufliche Tätigkeit oder eine andere Form der Selbstständigkeit wechseln.
- Mit dem Gründungszuschuss fördert der Bund die Existenzgründung mit einer finanziellen Starthilfe.
- Die Dauer der Förderung beträgt maximal 15 Monate (Phase 1: 6 Monate, Phase 2: 9 Monate).
- Gefördert werden nach Ermessen nur hauptberufliche Existenzgründungen mit guten Erfolgsaussichten.
- Der Gründungszuschuss muss bei der Agentur für Arbeit für jede Phase einzeln beantragt werden.
- Rechtlich geregelt ist der Gründungszuschuss in Paragraf 93 und 94 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III).
Hier geht es zu unseren zehn wertvollen Tipps für die Existenzgründung.
Wie hat Ihnen der Gründungszuschuss ganz konkret geholfen? Welche Tipps zur Beantragung haben Sie für Menschen, die sich selbstständig machen wollen?