Der Trend geht zum Risiko: Immer weniger Freelancer zahlen in die Arbeitslosenversicherung ein. Wir haben zusammengefasst, wieso das so ist und für welche Selbstständigen es sich lohnen könnte, versichert zu sein.
Immer weniger versicherte Selbstständige
Nur etwa 80.000 der Selbstständigen sind gegen eine mögliche Arbeitslosigkeit versichert. Vor fünf Jahren waren es mit 145.000 noch fast das Doppelte. Im Vergleich dazu gibt es in Deutschland aktuell 2,3 Millionen Solo-Selbstständige – das heißt, nur 0,03% aller Solo-Selbstständigen haben eine Arbeitslosenversicherung, Tendenz sinkend.
Ist es das große Ego oder der Mut zum Risiko, der die Freiberufler vereint? Ganz so emotional sind die Gründe nicht. Es scheint, als ob sich die Versicherung einfach nicht lohnen würde, oder ein Abschluss bereits zu viel voraussetzt.
Die Voraussetzungen für den Abschluss einer Arbeitslosenversicherung:
Nur wenige der derzeit Selbstständigen sind noch in der Lage, eine staatliche Arbeitslosenversicherung im Nachhinein abschließen zu können.
Denn dafür muss man …
- innerhalb der letzten zwei Jahre vor Erklärung der Selbstständigkeit mindestens ein Jahr pflichtversichert gewesen sein.
- aktuell mindestens 15 Stunden selbstständig arbeiten.
- die Versicherung innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Selbstständigkeit abschließen.
Außerdem dürfen keine anderweitigen Versicherungspflichten (durch eine Beschäftigung) oder eine Versicherungsfreiheit (ab 67 Jahren) bestehen.
Was zahlen Freelancer?
Dass die Versicherung unbeliebt ist, könnte daran liegen, wie die Leistungen mit dem monatlichen Betrag zusammenhängen: Nämlich gar nicht!
Jeder versicherte westdeutsche Freelancer zahlt 2019 einen Festbetrag von 78€ und jeder Ostdeutsche 72€ im Monat. Das berechnet sich aus den Bezugsgrößen von 3.115€ (West) und 2.870€ (Ost). Ab 2019 werden nur noch 2,5% berechnet, in 2018 waren es noch 3%.
Die gute Nachricht: In den ersten zwei Jahren nach Start der Selbstständigkeit bekommen Gründer die Versicherung für die Hälfte des Betrags.
Die Leistung bei Eintritt der Arbeitslosigkeit ist aber nicht fest, sondern berechnet sich prozentual aus dem Gehalt der letzten Festanstellung. Damit das Gehalt zählt, muss man mindestens 150 Tage innerhalb der letzten zwei Jahre vor Beginn der Arbeitslosigkeit angestellt gewesen sein. Ansonsten wird der monatliche Unterhaltung nach der Ausbildungsstufe ausgerichtet.
Leistungsbezüge im Ernstfall
Ausgehend von kinderlosen Freelancern der Steuerklasse 3, bekommen Hochschulabsolventen 1.529€ pro Monat, Fachschüler und Meister 1.324€ Arbeitslose mit einem abgeschlossenen Ausbildungsberuf 1.110€, und ohne einen Abschluss 8.66€ im Monat.
Da die Leistung unabhängig vom Betrag gleich bleibt, lohnt sich die Versicherung umso mehr, je höher der Abschluss ist. Ob Bachelor, Master oder Promotion machen keinen Unterschied.
Die Leistung wird nicht nach der Ausbildung berechnet, wenn innerhalb der letzten zwei Jahre vor Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens 150 Tage am Stück Arbeitseinkommen aus einer Festanstellung bezogen wurde. Dann werden die Leistungen prozentual nach dem Bruttolohn ausgezahlt.
Nicht überraschend ist es deshalb, dass die versicherten Selbstständigen einen durchschnittlich 300€ höheren Bruttomonatslohn als die nicht Versicherten bei der letzten Festanstellung verdient haben: Für sie lohnt sich die Versicherung mehr. Doch selbst sie kündigen oft innerhalb von zwei Jahren die Arbeitslosenversicherung, spätestens dann, wenn die Beträge sich verdoppeln.
Arbeitslos – was jetzt?
Als arbeitslos können ausschließlich Selbstständige gelten, die weniger als 15 Stunden pro Woche beschäftigt sind. Mit einer Versicherung können sie ein Jahr lang Arbeitslosengeld beanspruchen, über 58 Jährige sogar bis zu zwei Jahren. Dabei bekommen sie – je nach früherem Arbeitseinkommen oder Ausbildungsgrad – zwischen 866€ und 1.529€ monatlich. Freelancer ohne Versicherung bekommen direkt Arbeitslosengeld 2.
In beiden Fällen ist mit der Agentur für Arbeit zu kooperieren, insofern man weiterhin Leistungen beziehen möchte. Das heißt, Bildungsmaßnahmen besuchen und sich auf Festanstellungen zu bewerben. Verdient man selbstständig mehr als 165€ im Monat, wird alles Überschüssige leider von der monatlichen Leistung abgezogen.
Für wen lohnt die Versicherung sich?
Alles in allem ist es verständlich, dass nur so wenige der Selbstständigen eine Arbeitslosenversicherung haben. Den für die meisten lohnt sich die Versicherung nicht. Der ideale Kandidat würde folgendermaßen aussehen:
- ist über 58 Jahre alt
- hat sich gerade erst selbstständig gemacht
- hat einen akademischen ein Abschluss/hat als Angestellter viel verdient
- bekommt den Gründerzuschuss und zahlt nur die Hälfte
- hat ein hohes Risiko, innerhalb der nächsten zwei Jahre arbeitslos zu werden.
Falls bei Ihnen diese Punkt nicht zutreffen, lohnt es sich wahrscheinlich eher, Zeit und Geld in die Auftragsakquisition zu investieren!
Wir wünschen Ihnen weiterhin Erfolg.
Die Frage nach einer Arbeitslosenversicherung hat sich mir nie gestellt… ich hatte meist genügend Aufträge. Wie im Bericht beschrieben, habe ich die Zeit besser in Auftragsaquise investiert. In den letzten Jahren hatte ich meistens mehr Auftragsanfragen, als ich abarbeiten konnte. Allerdings habe ich dabei keine Rücksicht auf Donn und Feiertagen genommen. Das wissen meine AG‘s….