Freiberufler genießen die Chance, sehr selbstbestimmt den Arbeitsalltag gestalten zu können. Diese Freiheit wird allerdings mit großer Verantwortung – im Hinblick auf die soziale Absicherung – erkauft. Gerade bei den Themen Rente, Arbeitslosenversicherung und Krankengeld muss jeder Freelancer selbst aktiv werden. Freiberuflich in die öffentlichen Verwaltung? Dort ist das soziale Netz lückenlos. Angestellte erhalten eine Bezahlung nach Tarif und Beamte werden vom Dienstherrn unter anderem im Rahmen der Beihilfe versorgt.
Warum als Freiberufler nicht die Seiten wechseln? Unternehmen stellen angesichts des angespannten Fachkräftemarkts inzwischen auch Quereinsteiger ein. Lässt sich dieser Schritt auch in Richtung des öffentlichen Dienstes realisieren? Wer sich auf eine Stelle bewirbt, muss sich die Stellenbeschreibung sehr genau durchlesen. Und es gibt noch eine andere Möglichkeit, um von der öffentlichen Verwaltung zu profitieren – über die Auftragsvergabe als beispielsweise Berater oder IT-Spezialist.
Freelancer im öffentlichen Dienst – geht so etwas?
Auch wenn der öffentliche Dienst vielleicht nicht das beste Image hat – viele Beschäftigte blicken oft doch mit einem gewissen Neid auf den öD. Ein Grund: Die Beschäftigungsverhältnisse gelten als relativ sicher. Und es bietet sich am Ende vielleicht sogar die Möglichkeit, in ein Beamtenverhältnis einzutreten. Gerade die hohe Sicherheit in Bezug auf die sozialen Sicherungssysteme lässt einen Eintritt in den öffentlichen Dienst verlockend erscheinen.
Ist dieser Schritt überhaupt möglich? Viel spannender ist die Frage, ob auch nach dem Eintritt in die öffentliche Verwaltung eine Weiterführung der freiberuflichen Tätigkeit überhaupt noch möglich ist.
Prinzipiell können:
- Selbständige
- Freiberufler
- Gewerbetreibende
durchaus in den öffentlichen Dienst eintreten. Natürlich fallen solche Stellen nicht einfach vom Himmel. Auch Freelancer müssen sich – wenn es um eine Einstellung geht – in der öffentlichen Verwaltung bewerben.
Im Regelfall werden Stellen im öffentlichen Dienst nicht über den Bund zentral, sondern von den einzelnen Ministerien oder Behörden ausgeschrieben. Hierin sind:
- Ansprechpartner
- Stellenbeschreibung mit Tätigkeitsprofil
- Eignungsvoraussetzungen
festgehalten. Letztere sind die entscheidende Hürde. Ein Freelancer, der im Bereich Grafikdesign tätig war – und hier eine Ausbildung hat – wird es bei der Bewerbung auf eine Stelle als IT-Spezialist wahrscheinlich schwer haben.
Anders als in Unternehmen, die auch Quereinsteigern oft eine Chance geben und bei denen es auf Erfahrung ankommt, ist der Stellenwert von Abschlüssen/Ausbildung/Studium in der Verwaltung sehr viel stärker gewichtet.
Bedeutet: Freelancer mit Bachelor haben es gegen einen Bewerber mit Diplom oder Master wahrscheinlich sehr viel schwerer. Generell ist es möglich, als Freelancer in der Verwaltung Fuß zu fassen. Allerdings klappt dies meist nur, wenn die Ausbildungsvoraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle erfüllt werden.
Achtung: Bund, Länder und Kommunen arbeiten jeweils mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen, was die Einstellungsvoraussetzungen betrifft.
Plötzlich in der Verwaltung – trotzdem noch Freelancer?
Freelancer, die sich auf eine Stelle in der öffentlichen Verwaltung bewerben, müssen nicht zwingend die freiberufliche Tätigkeit komplett aufgeben. Der Dienstherr/Arbeitgeber erlaubt durchaus Nebentätigkeiten – sofern laut BMI gewisse Rahmenbedingungen erfüllt sind. Aber: In jedem Fall ist auszuloten, inwiefern die Tätigkeit genehmigungspflichtig ist.
Für eine entgeltliche Tätigkeit ist dies oft anzunehmen. Versagensgründe können Konflikte mit dienstlichen Interessen oder die Einflussnahme auf die Unparteilichkeit sein. Wichtig: Generell sollte die Nebentätigkeit ein Fünftel der Arbeitszeit aus dem Anstellungsverhältnis in der öffentlichen Verwaltung nicht überschreiten.
Als Berater und für IT-Leistungen gefragt
Offene Stellen nutzen, um sich als Freiberufler neu zu orientieren – eine Möglichkeit. Klar muss in diesem Zusammenhang aber die Tragweite der Entscheidung sein. Wer sich auf Stellenausschreibungen in der öffentlichen Verwaltung bewirbt, wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit in seiner freiberuflichen Tätigkeit stark einschränken müssen.
Welche Möglichkeiten bieten sich an, wenn am Status als Freelancer festgehalten wird? Die öffentliche Verwaltung hat in den zurückliegenden Jahren Kostendruck genauso wie Unternehmen zu spüren bekommen.
Gerade als Berater oder technische Dienstleister sind Selbständige und Freelancer gefragt. So kaufen:
- Behörden
- Geschäftsbetriebe der Verwaltung
- Ministerien
gerade in den Bereichen:
- Weiterbildung,
- Gesundheitsmanagement oder
- Software-Engineering
Leistungen bei Freelancern und Agenturen ein. Dies gilt vor allem dann, wenn es um Modernisierungen und die digitale Verwaltung geht. Diesbezüglich besteht mitunter noch ein großer Bedarf, denn durch die Digitalisierung lassen sich auch öffentlichen Verwaltungen deutlich effizienter gestalten.
Parallel können auch spezielle Planungs- und Verwaltungsaufgaben nach außen gegeben werden. Kerntätigkeiten – speziell, wenn sie hoheitlichen Charakter haben – bleiben dagegen im Regelfall in der öffentlichen Verwaltung.
Was die Auftragsvergabe für den Freiberufler so interessant macht, ist hohe Sicherheit hinter den Vertragsverhältnissen. Gerade beim Thema Weiterbildung oder in der Software-Entwicklung ergeben sich oft lang andauernde Auftragsverhältnisse.
Was sollten Freelancer bei solchen Aufträgen beachten?
Aufträge aus der öffentlichen Hand zu erhalten, ist für Freiberufler verlockend. Prinzipiell gibt es einige Aspekte, die dabei zu beachten sind. Freelancer stehen bei einer Beteiligung an Ausschreibungen immer im Wettbewerb mit der Konkurrenz. Pauschal einfach billiger sein zu wollen bringt allerdings wenig.
Jeder Freiberufler muss sich fragen, ob ein Angebot zu den gewünschten Konditionen realisierbar ist. Augenmerk ist unter anderem auf die Kalkulationsvorschriften des öffentlichen Auftraggebers, dessen Leistungsbeschreibung und Richtlinien zu legen. Beachtet werden muss außerdem, dass die Preisprüfung über einen sehr langen Zeitraum erfolgen kann. Unterlagen sind also entsprechend lange aufzubewahren.
Tipp: Freelancer, die sich auf Ausschreibungen der öffentlichen Hand bewerben wollen, können im Rahmen einer Bietergemeinschaft Potenzial bündeln und somit am Ende die Chance im Bieterwettstreit erhöhen.
Fazit: Freelancer haben in der öffentlichen Verwaltung Chancen
Der öffentliche Dienst bietet sichere Beschäftigungsverhältnisse, eine Bezahlung nach Tarif – gilt aber nicht unbedingt als up to date, wenn es etwa um das Thema Digitalisierung geht. In den vergangenen Jahren hat die Verwaltung diesen Mangel erkannt und arbeitet auf eine deutliche Straffung eigener Strukturen hin. Freiberufler können Wissen und Know-how einbringen – über Aufträge oder eine feste Beschäftigung. Letztere ist allerdings an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Der öffentliche Dienst legt sehr viel Wert auf Zeugnisse und Zertifikate. Außerdem steht mit der Einstellung zur Debatte, ob die freiberufliche Tätigkeit noch ausgeübt werden kann.
Welche Art von Freelancertärigkeit könnte ich nach über 30 Jahren Beschäftigung im Sozialamt der Kommunalverwaltung anbieten? Bin ab diesem Jahr in Regelaltersrente.
Danke
MfG
Waltraud Thönnes
Das war sehr interessant zu lesen. Danke für die Ausarbeitung.