Freiberufler profitieren von vielen Vorteilen. Doch ganz so einfach wie das Wörtchen „Frei“ signalisiert, ist es nicht den Status Freiberufler zu erhalten – und zu halten. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um eine freiberufliche Tätigkeit ausüben zu dürfen, wovon Sie als Freiberufler profitieren, welche Pflichten für Sie bestehen und wie Sie von einem klugen Selbstmanagement profitieren, haben wir hier zusammengefasst.
Wer kann Freiberufler werden?
Wer den Status Freiberufler erhält, entscheidet das Finanzamt anhand der Liste der sogenannten Katalogberufe. Freiberufler üben in der Regel akademische, künstlerische, schriftstellerische oder unterrichtende Tätigkeiten aus. Zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählen Heilberufe wie Ärzte oder Physiotherapeuten, Kulturberufe wie Journalisten und Schriftsteller aber auch beratende Berufe, wie Rechtsanwälte oder Steuerberater sowie Architekten und Ingenieure. Auch katalogähnliche Berufe wie Fotografen, Webdesigner, Texter oder Fitnesstrainer zählen zu den freien Berufen. Gesetzlich regeln § 18 Einkommensteuergesetz und § 1 des Gesetzes über Partnerschaftsgesellschaften die freiberuflichen Tätigkeiten.
Gut zu wissen: Die freiberufliche Tätigkeit muss spätestens vier Wochen nach Aufnahme beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden. Dort wird geprüft, ob die Tätigkeit den Kriterien für eine freiberufliche Arbeit entspricht. Um den Freiberufler-Status zu behalten, müssen Freiberufler sicherstellen, dass ihre Tätigkeit weiterhin diesen Kriterien entspricht. Wesentliche Veränderungen in der Art der freiberuflichen Tätigkeit sollten dem Finanzamt gemeldet werden. Bei vielen neuen Berufen im Bereich IT oder KI ist der Status noch nicht klar geregelt.
Unterschied Freiberufler und Freelancer
Grundsätzlich und unterscheidet das Finanzamt zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden. Die Unterschiede betreffen das Steuerrecht und die Buchführungspflicht. Das Wort „Freelancer“ ist die englische Bezeichnung für „freier Mitarbeiter“. Im Arbeitsrecht versteht man darunter selbstständige Arbeitskräfte, die aufgrund eines Werk- oder Dienstvertrags Aufgaben im Unternehmen durchführen, ohne dabei Arbeitnehmer zu sein. Freelancer können in allen Branchen arbeiten. Haben Freelancer ein Gewerbe angemeldet, dann haben sie umfassendere Buchführungspflichten und müssen Gewerbesteuer bezahlen.
Erfahren Sie hier, ob Sie als Freelancer ein Gewerbe anmelden müssen.
Freiberuflich und gewerblich tätig – Beispiele für gemischte Tätigkeiten
Trennbare gemischte Tätigkeit:
Sind die freiberuflichen und gewerbetreibenden Tätigkeiten gut zu trennen, dann wird von einer trennbaren gemischten Tätigkeit gesprochen. Ein Beispiel dafür ist der Arzt, der nebenbei noch mit Gold handelt. Die unterschiedlichen Tätigkeiten sollten nicht auf den gleichen Konten erfasst und buchhalterisch getrennt werden.
Untrennbare gemischte Tätigkeit:
Bringt der Freiberufler hingegen seine Fertigkeit aus dem Freiberuflerkatalog in seinen gewerbetreibenden Teil mit ein, dann zählen alle Einkünfte als solche des Gewerbebetriebs. Ein Beispiel hierfür wäre der Schönheitschirurg, der Implantate verkauft und dabei die Operation selbst ausführt.
Gut zu wissen: Auch als Freiberufler müssen Sie darauf achten, dass Sie nicht als scheinselbstständig eingestuft werden: Sie müssen mehrere Auftraggeber haben, befolgen keine Weisungen von einem einzelnen Auftraggeber und gestalten Ihre Arbeitszeit und -weise eigenständig. Sie verwenden eigene Betriebsmittel und tragen alleine das unternehmerische Risiko.
Erfahren Sie, wie Sie Scheinselbstständigkeit vermeiden können.
Freiberufler Steuer- und Versicherungs-Pflichten im Überblick
- Einkommenssteuererklärung: Freiberufler sind verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung zu erstellen. Der Steuersatz ergibt sich aus den Einnahmen abzüglich der Ausgaben.
- Einkommenssteuervorauszahlungen: Um als Freiberufler hohe Steuernachzahlungen zu vermeiden, sind jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember Einkommenssteuervorauszahlung zu leisten. Die tatsächliche Steuerschuld wird anhand der Einkommenssteuererklärung ermittelt. Mögliche Differenzen zu den geleisteten Abschlagszahlungen werden nachgefordert oder zurückbezahlt.
- Umsatzsteuervoranmeldung: Freiberufler, die einer mehrwertsteuerpflichtigen Branche angehören, müssen für jedes Quartal eine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt übermitteln. Hat die Umsatzsteuer im Vorjahr 7.500 Euro überschritten, muss die Voranmeldung im laufenden Jahr monatlich erfolgen.
- Krankenversicherungspflicht: Für Freiberufler besteht die Pflicht zur Krankenversicherung. Einige freie Berufen können zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Für freiberufliche Künstler und Publizisten besteht eine Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK).
- Freiberufler Rentenversicherung: Die Rentenversicherung ist nur für solche Freiberufler obligatorisch, die in einer sogenannten Standeskammer (z.B. Ärzte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) organisiert sind – hier kümmert sich das jeweilige „Versorgungswerk“ um die Versicherungsleistung. Außerdem ist eine Rentenversicherungspflicht notwendig, wenn die Tätigkeit als besonders schutzbedürftig eingestuft wird. Das gilt zum Beispiel für freiberufliche Krankenpfleger, Lehrer und Erzieher.
Gut zu wissen: Ob Unfallversicherung, freiwillige Arbeitslosenversicherung, Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeits- oder Rechtsschutzversicherung: Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, wie Sie sich als Freiberufler absichern können. In der Regel benötigen freiberuflich Tätige keinen größeren Versicherungsschutz als Festangestellte.
Startkapital für Freiberufler: Gründungszuschuss der Arbeitsagentur
Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit in eine freiberufliche Tätigkeit wechseln möchten, können Sie einen Gründungszuschuss beantragen. Die Förderung beträgt maximal 15 Monate. Gefördert werden nur hauptberufliche Existenzgründungen mit guten Erfolgsaussichten. Zur Prüfung muss eine sogenannte Tragfähigkeitsbescheinigung von einer fachkundigen Stelle, wie der IHK vorgelegt werden.
Erfahren Sie hier alles über den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur
Immer ein Gewinn: Der Businessplan für Freiberufler
Wenn Sie als freiberuflich Tätige Geld für Ihre Gründung bei einem Kreditinstitut beantragen möchten, müssen einen Businessplan vorlegen. Dieser sollte eine detaillierte Beschreibung der Geschäftsidee, Zielgruppen- und Wettbewerbsanalysen, ein Marketingkonzept und eine Umsatzprognose enthalten. Auch wenn Sie über ausreichend Startkapital verfügen: Ein durchdachter Businessplan gibt Ihnen die nötige Klarheit über Ihre Geschäftsidee. Er hilft Ihnen dabei die Tragfähigkeit des Vorhabens und Ihre unternehmerische Eignung zu prüfen.
Profitieren Sie von unseren Experten-Tipps zum Businessplan
Erfolg als Freiberufler – Marketing-Basics für die Ich-Marke
Unverzichtbar für die Projektakquise oder das eigene Personal Branding ist eine eigene Website. Immer mehr an Bedeutung gewinnen Networking und die Positionierung als Expert:in auf Business– und Recruiting-Plattformen wie LinkedIn. Auf Online-Marktplätzen wie freelance.de können Sie sich als freiberuflich Tätige mit ihrem Portfolio präsentieren.
Unser Tipp: Positionieren Sie sich als Expert:in
Die meisten Projektanbieter suchen nach Freiberuflern, um eine konkrete, ganz spezielle Aufgabe, bzw. ein solches Projekt, lösen zu lassen. Damit sie in Ihnen nun diesbezüglich den besten Freiberufler finden, sollten Sie Ihre Kernkompetenzen und Expertise ganz besonders deutlich herausstellen. Zeigen Sie, was Sie können, wo Ihre Spezialisierung liegt und was Sie bisher an Erfahrung mitbringen. Oft reichen dabei wenige, aber dafür umso aussagekräftigere Schlagwörter und Kurzbeschreibungen.
Anspruchsvolle Projekte finden und erfolgreich selbstständig arbeiten.
„Frei“ und erfolgreich: Selbstmanagement und Self Care
Als Freiberufler fungieren Sie wie ein Unternehmen: Sie akquirieren selbstständig Aufträge, regeln Ihre Finanzen und gestalten Ihre Arbeitszeiten, Vorsorge und Weiterbildung eigenverantwortlich. Effektives Selbstmanagement ist dabei der Schlüssel zu einem ausgeglichenen Arbeitsleben: Dauerhafter Erfolg als Freiberufler bedeutet nicht 24/7 zu arbeiten, sondern Aufgaben effizient zu priorisieren und die eigenen Ressourcen verantwortungsvoll einzusetzen.
Das Wichtigste für Sie zusammengefasst:
Freiberufliche Tätigkeiten bieten neben steuerlichen Vorteilen auch weitere Vorteile wie Flexibilität, Autonomie und die Möglichkeit, an vielfältigen Projekten zu arbeiten. Sie müssen Ihre freiberufliche Tätigkeit vier Wochen nach Aufnahme beim Finanzamt anmelden.
- Ob Sie als Freelancer eingestuft werden, entscheidet das Finanzamt.
- Für Freiberufler besteht die Steuer-Pflicht für Einkommenssteuer und in mehrwertsteuerpflichtigen Branchen zur Umsatzsteuer.
- Für Freiberufler besteht die Pflicht zur Krankenversicherung.
- Gründungsausschuss und Businessplan helfen Ihnen bei der Gründung.
- Personal Branding hilft Ihnen, sich als Expert:in zu positionieren.
- Selbstmanagement ist der Schlüssel zu einem erfüllten Arbeitsleben als Freiberufler.
Sie haben Tipps für unsere Community zur Beantragung des Freiberufler-Status? Wir freuen uns auf einen regen Erfahrungsaustausch!