Als Freelancer ist ein gut gestalteter Vertrag mit Ihrem Auftraggeber unverzichtbar. Er schützt Sie vor rechtlichen Problemen, schafft klare Rahmenbedingungen und stärkt Ihre Position.Doch welche Bestandteile sind essenziell, und welche Regelungen sollten vermieden werden? Dieser Artikel liefert Ihnen kompakte und praxisnahe Antworten.
Unterstützt wurden wir von Rechtsanwalt Christian Heller, Experte für Wirtschafts-, Steuer- und Arbeitsrecht, Autor und Seminarleiter.
Was ist ein Freelancer-Vertrag?
Das deutsche Zivilrecht kennt den Begriff „Freelancer“ nicht. Am ehesten entspricht er dem Unternehmer als Einzelunternehmer. Das Recht ist seinem Wesen nach abstrakt. Daher ist für jede Situation zu bestimmen, welches Recht und welches Rechtsgebiet anwendbar sind. Den Freelancer-Vertrag schlechthin gibt es nicht.
Je nach Vereinbarung kann ein Vertrag zwischen einem Auftraggeber und einem Freelancer als Werk- oder Dienstverträge gestaltet sein. Denkbar ist auch, dass hier Geschäftsbesorgungsverträge geschlossen werden. Infrage kommen auch Mischformen mit weiteren Vertragstypen. Dass Freelancer ganz ohne einen Vertrag ihre Leistung erbringen, ist fast ausgeschlossen.
Ein Vertrag kann schon dann zustande kommen, wenn der Freelancer seinen Auftrag erhält und mit der Arbeit anfängt. In der Regel werden aber zumindest per E-Mail eine Auftragserteilung und eine Bestätigung vorliegen, was ebenfalls ausreichend ist. Für Freelancer-Verträge braucht es in der Regel aber keine Schriftform.
Hat man nicht mehr vereinbart, dann finden die gesetzlichen Regeln Anwendung. Da sich Freelancer oft in einer besonderen Interessenlage bewegen, passen diese regelmäßig nicht.
Praxistipp von Rechtsanwalt Heller: Bestehen Sie auf einen schriftlichen Vertrag. Ein mündlicher Vertrag birgt Beweisprobleme und erschwert im Streitfall die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Die wichtigsten Bestandteile eines Freelancer-Vertrags
Entgelt / Honorar
Definieren Sie das Entgelt klar und konkret. Statt unklarer Formulierungen wie „übliche Entlohnung“ oder ein „angemessenes Entgelt“ sollten konkrete Stundensätze mit einem konkreten Stundenkontingent oder einer projektbezogenen Pauschale vereinbart werden
Beginn, Ende Kündigungsbedingungen
Das BGB sieht vor, dass Dienstverträge, die auf unbestimmte Zeit geschlossen sind, grundsätzlich mit dem Ablauf des Zeitraums gekündigt werden können, nachdem die Vergütung bemessen ist. Unter Umständen können diese sogar jederzeit gekündigt werden, § 621 I Nr. 5, § 627 BGB. Werkverträge sind ebenfalls jederzeit kündbar, § 648 BGB. Für Freelancer gilt das Arbeitsrecht nicht. Daher sollten Sie unbedingt eigene Kündigungsmodalitäten vereinbaren. Dazu gehört unter anderem eine Kündigungsfrist und die Form der Kündigungserklärung.
Vertraulichkeitsvereinbarung
Freelancer erhalten oft Einblicke in vertrauliche Geschäftsprozesse. Unter Umständen werden Freelancer mit Geschäftsgeheimnissen betraut, die nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollten. Zwar kann man in solchen Situationen Geheimhaltungspflichten aus allgemeinen Schutzpflichten ableiten. Dies ist aber müßig und führt regelmäßig zu Streitigkeiten. Eine klare Geheimhaltungsvereinbarung, die bestimmt, was für Informationen betroffen sind und wie mit diesen umzugehen ist, ist unerlässlich und schützt Auftraggeber und Freelancer gleichermaßen.
Weitere Abreden
Ergänzen Sie je nach Projekt weitere Regelungen, wie z. B.:
- Umgang mit Arbeitsmaterialien: Übergabe und die Rückgabe von Arbeitsmaterial. Besonders ärgerlich sind Streitigkeiten darüber, wer die Kosten für die Rücksendung zu tragen hat.
- Passwortverwaltung: Aushändigung und Verwaltung von Passwörtern.
- Periodische Sachstandsberichte
- Nachvertragliche Pflichten
- Entschädigungsgeld für vorzeitige Kündigung
Anspruchsvolle Projekte finden und erfolgreich selbstständig arbeiten.
Worauf sollte man im Freelancer-Vertrag verzichten?
Die Liste, auf die man verzichten sollte, ist technisch gesehen unbegrenzt lang. Typische Regelungen sind jedoch:
Vertragsstrafen
Vertragsstrafen sind rechtlich kompliziert und bergen Konfliktpotenzial. Eine wirksame Vertragsstrafe zu vereinbaren, ist gar nicht so einfach. Im Übrigen wird davon abgeraten, sich mit einer Vertragsstrafen-Klausel selbst zu belasten. Diese tauchen insbesondere immer wieder mit Vertraulichkeitsvereinbarungen auf. Wenn eine Seite einen Schaden hat, dann soll sie diesen beziffern und geltend machen. Denkbar wäre auch, einen verpauschalisierten Schadensersatzanspruch in das Vertragswerk aufzunehmen. Sonst kann es passieren, dass die Gegenseite sich schnell auf eine Vertragsstrafe zurückzieht und den Kontakt abbricht, wo eigentlich noch weitere Unterhaltungen und Zahlungen notwendig wären.
Ausschluss von unabdingbaren Rechten
Einige gesetzliche Regelungen sind zwingend. Das bedeutet, dass ein Ausschluss dieser Rechte unwirksam ist. Klassischerweise gehört dazu die Kündigung aus wichtigem Grund. Auf diese kann eine Vertragspartei nicht verzichten. Sie sollten einen solchen Ausschluss nicht vereinbaren. Wenn Sie es dennoch machen, ist er unwirksam.
Wettbewerbsverbote
Manche Vertragspartner wünschen sich ein Wettbewerbsverbot, da die andere Partei mit dem eigenen Kundenstamm in Kontakt kommt. So etwas kann gemessen an der Interessenlage Sinn ergeben. Beachten Sie aber, dass die Vereinbarung sinnvoll räumlich, zeitlich und gegenständlich begrenzt ist. Zu generelle oder unbestimmte Wettbewerbsverbote sind regelmäßig Gegenstand der Rechtsprechung und haben oft nicht Bestand. Dies gilt primär dann, wenn das Wettbewerbsverbot für die Erreichung des Vertragszwecks nicht erforderlich ist.
Unwirksamkeit und ihre Folgen
Freelancer-Verträge können AGB-Verträge sein. Unwirksamkeit eines Teils einer Klausel führt in AGB-Verträgen zur Unwirksamkeit der gesamten Klausel § 306 I BGB. Eine Teilaufrechterhaltung der einzelnen Regelungen kommt nicht infrage.
Praxistipp von Rechtsanwalt Heller: Wenn Sie AGB-Verträge verwenden, dann ändern Sie die Klauseln nicht selbst ab oder fügen welche hinzu. Eine teilweise Unwirksamkeit führt dazu, dass auch andere Regelungen in die Unwirksamkeit mitgerissen werden können.
Das Wichtigste für Sie zusammengefasst
- Klarheit ist entscheidend: Entgelt, Laufzeit, Kündigung und Vertraulichkeit sollten klar geregelt sein.
- Risiken abgrenzen: Klären Sie Haftungsfragen im Vorfeld.
- Auf unnötige Klauseln verzichten: Wettbewerbsverbote oder Vertragsstrafen können rechtlich problematisch sein.
- Schriftliche Verträge bevorzugen: Sie schützen vor Beweisproblemen und Streitigkeiten.
- Rechtsberatung nutzen: Lassen Sie wichtige Verträge überprüfen, um rechtliche Risiken zu minimieren.
Die Inhalte dieses Artikels dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.