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Um als Freelancer so richtig durchzustarten, gibt es im Vorfeld ein paar administrative Dinge zu erledigen. Eine der zentralen Fragen ist, ob es notwendig ist ein Gewerbe anzumelden. Wir zeigen Ihnen, wann die Gewerbeanmeldung als Freelancer notwendig ist und was sonst noch so dahinter steckt.
Ihre Tätigkeit entscheidet über die Gewerbeanmeldung als Freelancer
Der Begriff „Freelancer” wird heutzutage für alle Menschen, die sich selbstständig gemacht haben, verwendet. Das Einkommensteuergesetz trifft hierbei dennoch eine Unterscheidung. Ob Sie als Freelancer ein Gewerbe anmelden müssen, hängt davon ab, ob Ihre Tätigkeit zu den sogenannten „freien Berufen“ zählt. Diese sogenannten „Katalogberufe“ werden durch das Einkommensteuergesetz definiert. Dazu zählen u.a. Journalisten oder Ingenieure. Hier finden Sie eine Übersicht, ob auch Ihr Beruf zu den freien Berufen zählt. Sind Sie sich nicht ganz sicher, kann Ihnen ein Steuerberater bei der Einstufung weiterhelfen.
Sie sind Freelancer und Freiberufler? Dann entfällt eine Gewerbesteueranmeldung. Hier reicht es vollkommen aus, wenn Sie Ihre Tätigkeit beim Finanzamt anmelden.
Wichtig: Die Unterscheidung Freiberufler/Freelancer ist vor allem für Selbstständige in der IT oder für alle, die redaktionell arbeiten, relevant. Was ist für Sie die bessere Option? Eine Gewerbeanmeldung oder die Einstufung als Freiberufler? Hierbei ist es sinnvoll, sich beraten zu lassen.
Wenn Ihre Tätigkeit nicht zu den freien Berufen zählt, kommen Sie um die Gewerbeanmeldung allerdings nicht herum.
Was ist ein Gewerbe?
Wer als Freelancer startet, denkt beim Stichwort „Gewerbe“ meist nur an Händler, Gastronomen oder Handwerker. Doch tatsächlich ist es ganz einfach: Als Gewerbe zählt nahezu jede selbstständige Tätigkeit, mit der Sie Einkünfte erzielen. Arbeiten Sie also als Entwickler oder Marketing-Berater und schreiben Rechnungen, betreiben Sie ein Gewerbe.
Was ein Gewerbe ist, definiert §15 Einkommensteuergesetz. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt demnach vor, wenn Sie eigenverantwortlich, auf eigene Rechnung arbeiten und mit Ihrer Arbeit Gewinn erzielen wollen.
Wichtig: Auch wenn Sie das ganze nur nebenberuflich machen, können Sie sich von der Gewerbeanmeldung nicht drücken.
Müssen Freelancer ein Gewerbe anmelden?
Wer sich als Freelancer zu den Freiberuflern rechnet, ist nicht gezwungen, ein Gewerbe anzumelden. Das hat viele Vorteile: Ohne Gewerbe wird keine Gewerbesteuer fällig und anstelle aufwendiger Buchhaltung genügt dem Finanzamt eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Freiberufler werden kein Mitglied in der Handelskammer und müssen sich nicht im Handelsregister eintragen. Dazu sind allerdings vor allem Kaufleute verpflichtet, also gewerbetreibende Freelancer in der Regel nicht.
Der Freiberufler-Status hat für Freelancer also viele Vorteile. Er wird dann vom Finanzamt anerkannt, wenn die ausgeübte Tätigkeit zu den Katalogberufen zählt oder „Ähnlichkeit“ damit aufweist. Ebenso bei Tätigkeiten mit schöpferischer Eigenleistung, zu der eine hohe Qualifikation (wie ein akademischer Abschluss) notwendig ist. Wer sich darin nicht sofort wiederfindet, sollte allerdings nicht direkt zur Gewerbeanmeldung gehen. Eine vorherige Beratung beim Steuerberater lohnt sich, um eine vorschnelle Einstufung als Gewerbetreibender durch das Finanzamt auszuschließen.
Für den Bereich Informatik/IT ist nicht trennscharf durch das Gesetz geregelt, ob eine Freiberuflichkeit oder ein Gewerbe für Freelancer infrage kommen. Informatiker mit akademischem Abschluss müssen meist kein Gewerbe anmelden, wenn sie in der Ausübung ihrer Tätigkeit frei entscheiden. Für Softwareentwickler, die kundenspezifische Software programmieren, kann eine Gewerbeanmeldung nötig werden. Unterschiede liegen im Detail.
Wo kann ich als Freelancer mein Gewerbe anmelden?
Sobald Sie einer selbstständigen Tätigkeit als Freelancer nachgehen, die nicht zu den freien Berufen zählt oder gezählt werden kann, melden Sie ein Gewerbe an. Die Anmeldung erfolgt in der Regel vor Ort beim zuständigen Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Es gibt je nach Amt aber auch die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung online oder über das ELSTER-Portal durchzuführen. Für das ELSTER-Portal müssen Sie sich jedoch vorher registrieren.
Wichtig: Die Gewerbeanmeldung muss vor dem Start Ihrer selbstständigen Tätigkeit erfolgen. Ansonsten kann es zu einem Bußgeld kommen. Das heißt: Warten Sie erst die Gewerbeanmeldung ab, bevor Sie Aufträge annehmen und Rechnungen schreiben.
Nach der Gewerbeanmeldung erhalten Sie einen Gewerbeschein vom zuständigen Amt. Dieser Schein ist übrigens nicht nur für das Finanzamt wichtig. Mit dem Gewerbeschein können Sie auch B2B-Dienstleistungen wahrnehmen. Sie können z.B. Autos als Geschäftskunde mieten oder ein Geschäftskonto eröffnen.
Welche Dokumente benötige ich für die Gewerbeanmeldung als Freelancer?
Um ein Gewerbe als Freelancer anzumelden, sind meist ein Personalausweis oder Reisepass sowie das Anmeldeformular ausreichend.
Je nach Berufsgruppe können weitere Dokumente angefordert werden. Dazu gehören Nachweise über geeignete Räumlichkeiten für das Gewerbe oder der Nachweis über eine Haftpflichtversicherung.
Fragen Sie deshalb vor der Gewerbeanmeldung noch einmal genau nach, welche Dokumente in Ihrem Fall benötigt werden. Eine Übersicht zu den genehmigungspflichtigen Gewerben finden Sie hier.
Nachdem Ihr Gewerbe angemeldet ist, informiert das Gewerbeamt auch das Finanzamt über die Anmeldung.
Gut zu wissen: Üblicherweise melden Freelancer ein Gewerbe als Einzelunternehmen an. Sie können das aber auch als GbR mit anderen Freelancern tun.
Freelancer und Gewerbesteuer – wann und wie viel muss ich bezahlen?
Haben Sie als Freelancer ein Gewerbe angemeldet, sind Sie ab einem Jahreseinkommen von 24.500 Euro gewerbesteuerpflichtig. Wie hoch die Gewerbesteuer ausfällt, hängt von der Gemeinde oder Stadt ab, in der Ihr Gewerbe angemeldet ist. Entscheidend ist der sogenannte „Hebesatz“. Er bestimmt, wie viel Prozent Ihrer Einkünfte Sie als Gewerbesteuer an die Stadt oder Gemeinde zahlen müssen.
Für Gewerbesteuer müssen Sie jedes Jahr eine Gewerbesteuererklärung erstellen. Die Abgabefrist dafür ist der 31. Juli des Folgejahres. Für das Geschäftsjahr 2023 muss die Gewerbesteuererklärung demnach bis zum 31. Juli 2024 abgegeben werden. Arbeiten Sie mit einem Steuerberater zusammen, kann die Frist um sieben Monate verlängert werden.
Wichtig: Für die Gewerbesteuer müssen Sie als Freelancer Vorauszahlungen leisten. Dafür gibt es ebenfalls Fristen, die Sie unbedingt einhalten sollten. Tragen Sie sich diese am besten in einen Kalender ein.
Wie die Einkommensteuervorauszahlung wird auch die Gewerbesteuervorauszahlung vierteljährlich fällig. Die Zahlung muss immer bis zu folgenden Terminen beim Finanzamt eingehen:
Achtung: Gewerbetreibende Freelancer müssen IHK-Beiträge zahlen
Nach Ihrer Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt auch die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK). Die IHK wird Ihnen dann jedes Jahr einen Bescheid über den fälligen IHK-Beitrag schicken.
Die Höhe des Beitrags orientiert sich an den Einkünften, die Sie mit Ihrem Gewerbe erzielen.
In den ersten zwei Jahren nach Ihrer Gewerbeanmeldung sind Sie vom Grundbeitrag befreit, wenn Ihre jährlichen Einkünfte unter 25.000 Euro liegen. Liegt der Jahresertrag in den folgenden zwei Jahren weiterhin unter 25.000 Euro, sind Sie in dieser Zeit auch von der Zahlung des Grundbeitrags befreit.
Wichtig ist, dass Sie nach der Gewerbeanmeldung auch die Fristen zur Gewerbesteuervorauszahlung wahren. So verhindern Sie mögliche Säumniszuschläge durch das Finanzamt.
Bitte beachten Sie: Unsere Ausarbeitung bildet sicher nicht alle Fälle von Gewerbeanmeldungen für Freelancern ab. Vor dem Gang zum Gewerbeamt, sollten Sie sich informieren, welche Unterlagen und Dokumente Sie für Ihre geplante Tätigkeit benötigen, damit die Anmeldung reibungslos klappt. Weitere Informationen zu den benötigten Dokumenten liefern auch Branchenverbände sowie die IHK oder HWK.
Das Wichtigste für Sie zusammengefasst:
- Lassen Sie sich vorher beraten, ob eine Gewerbeanmeldung oder eine Einstufung als Freiberufler besser für Sie ist.
- Die Gewerbeanmeldung muss vor dem Start Ihrer selbstständigen Tätigkeit erfolgen – also erst anmelden, dann Aufträge annehmen und Rechnungen schreiben.
- Beachten Sie die Fristen für die Gewerbesteuer Vorauszahlungen, tragen Sie sich diese am besten in einen Kalender ein.
Jetzt sind Sie dran: Haben Sie als Freelancer bereits ein Gewerbe angemeldet? Welche Erfahrungen haben Sie gemacht und können Sie Tipps geben? Wir freuen uns auf Ihre Kommentare.