Sie wissen genau, was Sie als Freiberufler anbieten wollen und können. Die passende Rechtsform ist gefunden und der Businessplan steht. Nur eines trennt Sie noch von Ihrem neuen Dasein als Freelancer – das Startkapital. Doch wie finden Sie die für Sie beste Finanzierung oder Förderung? Im ersten Teil unserer Campus-Reihe zum Thema Finanzierung und Förderung, widmen wir uns dem Gründungszuschuss.
Sie starten Ihren Weg in die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus?
Ob freiwillig oder nicht, haben Sie Anspruch auf ALG 1, können Sie den Gründungszuschuss beantragen und erhalten. Für einen Zeitraum von sechs Monaten gibt es einen Zuschuss von 300,-€ je Monat zuzüglich zum Arbeitslosengeld.
Können Sie anschließend eine intensive Geschäftstätigkeit oder hauptberufliche unternehmerische Aktivität vorweisen, können Sie eine Verlängerung des Zuschusses um weitere neun Monate beantragen. Ihr bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld verringert sich automatisch um die Zeit, in der Sie den Gründungszuschuss erhalten.
Voraussetzungen für einen Gründungszuschuss
Sie müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um den Gründungszuschuss beantragen zu können:
- Das Arbeitsamt rechtzeitig informieren. Bei Aufnahme Ihrer freiberuflichen Tätigkeit müssen Sie mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben. Gleichzeitig müssen Sie mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein. Ein direkter Wechsel aus einem Beschäftigungsverhältnis hinaus ist folglich nicht möglich.
- Eine erneute Förderung ist nicht möglich, wenn seit dem Ende der letzten Förderung einer selbständigen Tätigkeit nach dem SGB III noch nicht 24 Monate vergangen sind.
- Bei Ihrer freiberuflichen Tätigkeit muss es sich um eine hauptberufliche Tätigkeit handeln, damit der Zuschuss genehmigt wird.
- Sie müssen Ihrem Sachbearbeiter eine Tragfähigkeitsbescheinigung zur Existenzgründung vorlegen.
Ist Ihr Geschäftsvorhaben als Freiberufler wirtschaftlich tragfähig?
Eine Tragfähigkeitsbescheinigung erhalten Sie, wenn eine fachkundige Stelle Ihr Vorhaben als wirtschaftlich tragfähig erachtet. Fachkundige Stellen sind insbesondere Industrie- und Handelskammern, berufsständische Kammern, Kreditinstitute oder Steuer- bzw. Unternehmensberater. Mitbringen sollten Sie wiederum:
- Einen aussagekräftigen Businessplan (inkl. Kapitalbedarfs- und Finanzplan sowie der Umsatz- und Rentabilitätsvorschau)
- Ihren tabellarischen Lebenslauf
- Angaben zu Ihrer selbstständigen Tätigkeit
Wichtig: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss. Ob Sie diesen erhalten oder nicht, ist eine Ermessensentscheidung der Bundesagentur für Arbeit.
Da für das Arbeitsamt der Vorrang zur Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis herrscht, wird das Amt dies zunächst prüfen. Erst im Anschluss werden Sie auf Ihrem Weg in die Freiberuflichkeit mit dem Gründungszuschuss gefördert werden. Deshalb teilen Arbeitsagenturen angehenden Gründern gerne mit, dass die Beantragung ohnehin zwecklos sei, um sich selbst Zeit und Mühen zu sparen.
Tipp 1: Seien Sie Spezialist innerhalb eines spitzen Fachgebiets
Um das obige Argument im Vornherein zu entkräften, empfiehlt es sich, den Gründer im Businessplan (Kapitel „Unternehmertyp“) als einen fokussierten Spezialisten innerhalb einer kleinen Nische darzustellen, der über wenig Skills und Erfahrungen in anderen Bereichen verfügt. So kann ggf. plausibel dargestellt werden, dass die Vermittlung in ein adäquates Beschäftigungsverhältnis herausfordernd für die Arbeitsagentur wird.
Tipp 2: Erstellen Sie zwei Liquiditätspläne für die Startzeit
Zudem sollte Ihr Sachbearbeiter nicht vorschnell auf die Idee kommen, dass für Ihren Lebensunterhalt bereits gesorgt sei. Stellen Sie durch zwei alternative Liquiditätspläne (Szenario: mit bzw. ohne Gründungszuschuss) klar, dass Ihre Liquidität ohne den Zuschuss, für die ersten sechs Monate nicht gegeben ist. Damit nehmen Sie der Behörde den Wind aus den Segeln. Untermauern können Sie das Argument mit einer Mindestumsatzberechnung.
Fällt der Umsatz, der erreicht werden muss, um Ihre Unternehmerentlohnung sicherzustellen knapp unter den zu erwartenden Umsatz Ihrer Umsatzplanung, sind Sie auf den Zuschuss angewiesen.
In diesem Sinne wünschen wir viel Erfolg bei der Beantragung!
Sie erfüllen die Voraussetzungen nicht, benötigen mehr Kapital oder gründen aus einem Beschäftigungsverhältnis hinaus? Im zweiten Teil der Reihe “Finanzierung für Freiberufler” stellen wir Ihnen weitere Möglichkeiten vor, um gerade in der Anfangszeit flüssig zu bleiben. Bis dahin freuen wir uns über Ihre Meinung:
Welche Erfahrungen haben Sie bereits mit dem Gründungszuschuss gemacht?