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  1. Sehr geehrte Frau Markiewitz,
    vielen Dank für den interessanten Artikel.
    Wie Sie bereits sehr richtig geschrieben haben werden ab dem 25.5.2018 die Hintertürchen beim Datenschutz geschlossen. Wer nun tatsächlich noch glaubt, dass er sich beim Datenschutz weiterhin auf die faule Haut legen kann handelt fahrlässig.
    Bereits die Meldung eines unzufriedenen Kunden kann u. U. bereits dazu führen, dass die Kontrollbehörden auf den Plan gerufen werden. Die werden dann danach gucken welchen Datenschutzbeauftragten der Betrieb als Ansprechpartner gemeldet. Da der jedoch selbst keine Verantwortung trägt sondern ausschließlich der Unternehmer selbst, sind alle Unternehmen, egal ob klein oder groß gleichermaßen gefordert ihren Datenschutz auf die Reihe zu kriegen.

    Doch hier ist Vorsicht geboten! Derzeit versuchen fadenscheinige Anbieter, ja sogar Rechtsanwälte mit teils fadenscheinigen Versprechungen Kasse zu machen. Man versucht sich an der Unwissenheit und Hilflosigkeit der Unternehmer zu bereichern und so den Markt langfristig unter sich aufzuteilen.

    Solche vielversprechenden Abzocke-Lösungen bieten außer ein paar ohnehin kostenlos erhältlichen Dokumentenvorlagen (Vordrucke, Verfahrensverzeichnisse) und einer Kopie der DS-GVO keinerlei belastbaren unternehmerischen Datenschutz!

    Wer darauf setzt und glaubt damit die Richtlinien zum Datenschutz erfüllt zu haben, handelt fahrlässig und muss die Folgen tragen.

    Die Richtlinien der DSGVO sind nicht ohne Grund so beschaffen, dass die Aufgabe Datenschutz nicht auf außenstehende übertragbar oder käuflich erwerbbar ist.

    Datenschutz lebt ausschließlich innerhalb der Unternehmen und eine echte Compliance kann nur durch das Unternehmen selbst geschaffen werden.
    Das Mittel der Wahl ist ein ausgebildeter Datenschutzbeauftragter, ob intern oder extern ist nicht nur eine Kostenfrage.

    Selbst wer sich beim Datenschutz nicht hat eingehend beraten lassen und durch seine Unwissenheit auf das falsche Pferd setzt handelt ebenfalls fahrlässig und bei Verstoß gegen drohen bis zu 20 Millionen Euro, bzw. 4% des weltweiten Jahresumsatzes Strafe – je nachdem, welcher Faktor höher ausfällt.

    Datenschutz wird künftig zu einer Maßeinheit für unternehmerische Qualität. Unternehmen werden daran gemessen wie aufrichtig sie mit ihren Daten umgehen.
    Transparenz und Compliance beim Datenschutz bringt Unternehmen das Vertrauen von Kunden, Mitarbeitern und Partnern und Unternehmen die nicht mitziehen können erhebliche Nachteile beim Wettbewerb erfahren.

    Mein Rat an Unternehmer: Lassen Sie sich durch die DS-GVO nicht verrückt machen und bleiben Sie besonnen. Greifen Sie nicht voreilig zu fadenscheinigen Lösungen die schnelle Hilfe versprechen.
    Die Lösung ist diesmal nicht käuflich erwerbbar da die Lösung beim Datenschutz die Unternehmer selbst sind. Diesmal sind ausschließlich Sie gefordert, also holen Sie sich fachlichen Rat von denen die seit Jahren bereits am unternehmerischen Datenschutz mitwirken.
    Datenschutz hat immer auch etwas mit IT/EDV zu tun. Ein Datenschutzbeauftragter der beide Bereiche vollumfänglich abdeckt kann Schaden von Ihrem Unternehmen abwenden und sehr viel Geld sparen.

    Es würde mich freuen wenn diese Artikelreihe die Risiken beim Einkauf von Datenschutzlösungen noch besser beleuchtet. LG

    Tom

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