Kommentare

  1. zur Scheinselbständigkeit:
    1. werden Sie 58, dann sind Sie Sozialversicherungsfrei :)
    2. Gründen Sie eine UG. Als geschäftsführender Gesellschafter sind Sie Sozialversicherungsfrei :)
    3. Als UG sind Sie ein Lieferant, Unterauftragnehmer geistiger Lieferungen und Leistungen, Vertragsform ist immer der Dienstvertrag.. Achten Sie bei der Auftragsformulierung auf die bekannten Abgrenzungen. Regelmäßige oder spontane Termine dienen der Auftragsspezifikation u/o der Ergebniskontrolle und deren Abnahme und sind im Auftrag so zu definieren, Achtung: seitens des Kunden keine Steuerung oder Vorgabe von Methoden. Vorgehens- oder Prozessziele, hingegen nur Vorgaben von Ergebniszielen, aber keine Objekte im Sinn von Werkverträgen.
    4. Rechtsanwälte, Steuerberater sind diesbezüglich Theoretiker und keine Unternehmer wie ein Selbständiger. Deren Rat kostet sofort Geld und ist nicht immer adäquat.
    Viel Glück & Erfolg von Fred

  2. Hallo Fred,

    danke für Ihre Tipps zur Scheinselbständigkeit. Es ist ja ein sehr komplexes Thema, daher empfehlen, sich trotz allem bei rechtlichen Fragen rund um die Scheinselbständigkeit an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht oder Sozialrecht zu wenden.

    Viele Grüße
    Ihr freelance.de Team

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