Kommentare

  1. Sie schreiben: “So benötigen Sie die explizite Einwilligung des Nutzers zum Übertragen, Speichern und Weiterverarbeiten seiner oder ihrer Daten, wenn dieser ein Kontaktformular auf Ihrer Seite ausfüllt.” Das ist falsch. Auf einem Kontaktformular oder in der Datenschutzerklärung muss ich aufklären, dass ich die dort erhaltene Daten verarbeite, was ich damit mache und wie lange ich sie aufbewahre. Wenn ich aber nur das mache, was das Kontaktformular offensichtlich machen soll, benötige ich KEINE spezielle Einwilligung dazu. Die Berechtigung dafür ergibt sich aus Art 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO. Wenn ich mehr machen will, muss die Einwilligung OPTIONAL sein. Eine Einwilligung wäre nicht freiwillig und damit unwirksam, wenn ich ohne diese Einwilligung keine Kontaktmöglichkeit anbiete.

  2. Hallo Herr Erbguth,
    vielen Dank für Ihren Hinweis! Tatsächlich waren wir hier in der Formulierung etwas zu scharf – wir haben das angepasst. Sie haben natürlich völlig Recht, dass man den User nicht zur Einwilligung zwingen darf, er muss immer auch die Möglichkeit haben, eben nicht zuzustimmen, wenn er (aus welchem Grund auch immer) nicht möchte. Danke nochmal dafür!

    Mit den besten Grüßen
    Ihr freelance.de-Team

  3. Vielen Dank für diesen informationsreichen Beitrag. Datenschutz in der EU ist sehr wichtig, da er der Bestandteil der Urheberrechtsreform sei.

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