Themenwoche: Freelancer und Kinderbetreuung
Wie im Dienstagsbeitrag unserer Themenwoche diskutiert, ist für viele Eltern besonders der Einstieg in die Freiberuflichkeit mit großen Unsicherheiten verbunden. Ähnlich empfinden viele langjährige Freiberufler dann, wenn sie Eltern werden. An dieser Unsicherheit setzt jetzt eine gesetzliche Neuerung an, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in finanzieller Hinsicht erleichtert.
Dr. Britta Beate Schön, Autorin zu den Themen Recht und Steuern beim gemeinnützigen Online-Verbrauchermagazin Finanztip.de gibt im Interview einen Überblick über die Neuerungen für Freiberufler.
Frau Dr. Schön, vor kurzem wurde das ElterngeldPlus eingeführt. Gehen Sie davon aus, dass die Neuerungen den Einstieg in die Freiberuflichkeit bzw. die Vereinbarkeit von Familie und Freiberuflichkeit erleichtern werden?
Ja. Das ElterngeldPlus erleichtert gerade für Freiberufler die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Welche Veränderungen ergeben sich konkret für Freiberufler?
Auch Freiberufler haben ein Recht auf Elterngeld. Sie können bis zu 1800 Euro pro Monat bekommen, sofern sie nach der Geburt beruflich kürzertreten oder erst einmal ganz zuhause bleiben. Seit dem 1. Juli 2015 haben Eltern die Wahl zwischen Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder können beides kombinieren. Gerade für Freiberufler, die nach der Geburt nur in seltenen Fällen ganz pausieren können, ist das ElterngeldPlus eine gute Sache.
Freiberufliche Eltern erhalten entweder ein Jahr lang das Basiselterngeld in Höhe von 65 bis 100 Prozent Ihres Nettoeinkommens und dürfen bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Das allerdings mit dem Effekt, dass der Gewinn höchst unvorteilhaft auf das Elterngeld angerechnet wird. In ungünstigen Fällen verlieren Eltern, die freiberuflich arbeiten, beim Basiselterngeld mehrere Tausend Euro des ihnen eigentlich zustehenden Elterngeldes.
Beantragen Freiberufler ElterngeldPlus, können Sie 24 Monate lang staatlich unterstützt werden und bis zu 30 Stunden im Monat arbeiten. Sie bekommen aber monatlich nur halb so viel Geld ausbezahlt. Beim Elterngeld Plus wird der Gewinn von Selbstständigen immer noch mit der staatlichen Förderung verrechnet, aber weitaus weniger schmerzlich.
Beispiel 1: Basis-Elterngeld ohne Einkommen nach Geburt
Haben Sie im letzten Jahr vor der Geburt als Freiberufler 1.600 Euro pro Monat verdient, beliefe sich Ihr Elterngeldanspruch auf 65 Prozent Ihres Einkommens, also auf monatlich 1.040 Euro. Sie haben einen Anspruch auf Elterngeld von insgesamt 12.480 Euro.
Beispiel 2: Basis-Elterngeld mit Teilzeittätigkeit
Haben Sie in den zwölf Monaten vor der Geburt als Freiberufler 1.600 Euro pro Monat verdient und jetzt in Teilzeit ein Monatseinkommen von 800 Euro, verdienen Sie 800 Euro weniger als vor der Geburt. Von diesem Differenzbetrag erhalten Sie 65 Prozent als Basis-Elterngeld, also monatlich 520 Euro – für 12 Monate also nur 6.240 Euro.
Beispiel 3: ElterngeldPlus mit Teilzeit
Haben Sie in den zwölf Monaten vor der Geburt als Freiberufler 1.600 Euro pro Monat verdient und jetzt in Teilzeit ein Monatseinkommen von 800 Euro, können Sie 24 Monate lang ElterngeldPlus beziehen. Sie bekommen in dieser Zeit höchstens die Hälfte des vollen Elterngeldanspruchs, also 520 Euro. Ihr Elterngeldanspruch beläuft sich insgesamt höchstens auf 12.480 Euro.
Unsere Themenwoche im Überblick:
• Montag: Freiberufler-Eltern: Der Spagat zwischen Kindern und Kunden
• Dienstag: Erfahrungen machen: Familien im Abenteuer Freiberuflichkeit
• Mittwoch: Das ElterngeldPlus: Eine Starthilfe ins Elterndasein für Freiberufler
• Donnerstag: Monatsmiete, Rücklagen und schlaflose Nächte: Finanztipps
• Freitag: Mit Tablet am Kinderbett und Fußballfeld: Einblicke und Tipps
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