Bei der Beitragsbemessungsgrenze handelt es sich um eine Thematik aus dem Sozialversicherungsrecht. Die Grenze legt fest, bis zu welcher Einnahmenhöhe bei gesetzlich Versicherten die Heranziehung des Einkommens bei der Beitragsmessung in der gesetzlichen Sozialversicherung erfolgt. Hört sich kompliziert an, kann aber anhand eines einfachen Beispiels erklärt werden:
Angenommen die Beitragsbemessungsgrenze liegt in der Allgemeinen Rentenversicherung bei 7.100 Euro monatlich. Sie verdienen als Selbstständiger monatlich 8.000 Euro. Die Grenze wird im 900 Euro überschritten. Diese 900 Euro bleiben bei der Beitragsberechnung außer Acht.
Warum ist die Beitragsmessungsgrenze für Selbstständige von Belang?
Wenn Sie Mitglied der gesetzlichen Sozialversicherungen sind – wie der gesetzlichen Krankenkasse oder der Allgemeinen Rentenversicherung – dann zahlen Sie regelmäßige Beiträge, die sich standardmäßig an der Einnahmenhöhe orientieren. Übersteigen Ihre Einnahmen jedoch die Beitragsbemessungsgrenze, dann ändert sich die Berechnung. Sie sehen, Ihre Ausgaben sind direkt von der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze betroffen. Versicherungsfreiheit liegt nicht vor, wenn Sie die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten.
Wie hoch ist die Beitragsmessungsgrenze?
Zu unterscheiden ist zwischen der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung und der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die folgende Übersicht stellt die Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze der letzten 5 Jahre in der Rentenversicherung dar:
Allgemeine Rentenversicherung 2021
Monatlich West: 7.100 EUR
Monatlich Ost: 6.700 EUR
Jährlich West: 85.200 EUR
Jährlich Ost: 80.400 EUR
Knappschaftliche Rentenversicherung 2021
Monatlich West: 8.700 EUR
Monatlich Ost: 8.250 EUR
Jährlich West: 104.400 EUR
Jährlich Ost: 99.000 EUR
Allgemeine Rentenversicherung 2020
Monatlich West: 6.900 EUR
Monatlich Ost: 6.450 EUR
Jährlich West: 82.800 EUR
Jährlich Ost: 77.400 EUR
Knappschaftliche Rentenversicherung 2020
Monatlich West: 8.450 EUR
Monatlich Ost: 7.900 EUR
Jährlich West: 101.400 EUR
Jährlich Ost: 94.800 EUR
Allgemeine Rentenversicherung 2019
Monatlich West: 6.700 EUR
Monatlich Ost: 6.150 EUR
Jährlich West: 80.400 EUR
Jährlich Ost: 73.800 EUR
Knappschaftliche Rentenversicherung 2019
Monatlich West: 8.200 EUR
Monatlich Ost: 7.600 EUR
Jährlich West: 98.400 EUR
Jährlich Ost: 91.200 EUR
Allgemeine Rentenversicherung 2018
Monatlich West: 6.500 EUR
Monatlich Ost: 5.800 EUR
Jährlich West: 78.000 EUR
Jährlich Ost: 69.600 EUR
Knappschaftliche Rentenversicherung 2018
Monatlich West: 8.000 EUR
Monatlich Ost: 7.150 EUR
Jährlich West: 96.000 EUR
Jährlich Ost: 85.800 EUR
Allgemeine Rentenversicherung 2017
Monatlich West: 6.350 EUR
Monatlich Ost: 5.700 EUR
Jährlich West: 76.200 EUR
Jährlich Ost: 68.400 EUR
Knappschaftliche Rentenversicherung 2017
Monatlich West: 7.850 EUR
Monatlich Ost: 7.000 EUR
Jährlich West: 94.200 EUR
Jährlich Ost: 84.000 EUR
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung hat sich die Beitragsbemessungsgrenze in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:
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2021
Monatlich: 4.837,50 EUR | Jährlich: 58.050 EUR
2020
Monatlich: 4.687,50 EUR | Jährlich: 56.250 EUR
2019
Monatlich: 4.537,50 EUR | Jährlich: 54.450 EUR
2018
Monatlich: 4.425,00 EUR | Jährlich: 53.100 EUR
2017
Monatlich: 4.350,00 EUR | Jährlich: 52.200 EUR
Sie sehen, die Beitragsbemessungsgrenzen werden regelmäßig angepasst, weswegen die Auseinandersetzung mit den jeweils aktuell geltenden Vorgaben notwendig ist.
Warum werden Beitragsbemessungsgrenzen festgelegt?
Bei der erstmaligen Konzeption der Sozialversicherungen war nicht geplant, eine Umverteilung zwischen Menschen mit hohem Gehalt und Menschen mit niedrigem Gehalt vorzunehmen. Ein Beispiel ist die Rentenversicherung. Zunächst entsprach die Summe der eingezahlten Beträge etwa der Summe der ausgezahlten Beträge. Das System finanzierte sich. Für die Krankenkassen galt dieses Prinzip ebenfalls. Die Einzahlungen wurden fast vollständig für die Auszahlungen aufgewandt. Menschen, die ein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze besitzen, verfügen über eine starke finanzielle Kraft. Ihnen wird unterstellt, dass sie keinen Schutz der Sozialkassen benötigen, der über diesen Betrag hinausgeht.
Welche Besonderheiten gelten bei Freelancern hinsichtlich der Beitragsbemessungsgrenze?
Zunächst müssen Sie die Frage klären, ob Sie Mitglieder der gesetzlichen Sozialversicherungen sind respektive sein müssten. Die Beitragsbemessungsgrenze gilt für Selbstständige, die gesetzlich versichert sind. Haben Sie sich für die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden beziehungsweise sind Sie pflichtversichert, dann ist die Beitragsbemessungsgrenze für Sie relevant, da die Höhe Ihrer Beiträge von dieser Grenze abhängig ist. Liegt Ihr regelmäßiges Einkommen allerdings unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze, so ergeben sich keine Auswirkungen für Sie durch die Beitragsbemessungsgrenze. Um alle steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte zu berücksichtigen, empfiehlt sich der Einsatz geeigneter Abrechnungssoftware.
Achtung für Geringverdiener und Einsteiger: Es existieren zugleich Mindestbeitragssätze. Wenn Sie Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind, dann berechnet sich Ihr Beitrag bezugnehmend auf Ihr Einkommen. Ein fester Prozentsatz wird als Beitrag angenommen. Allerdings müssen Sie auf die Mindestbeiträge achten. Insbesondere zu Beginn Ihrer Tätigkeit als Freelancer kann dieser Aspekt von Belang sein, da hier das eigene Einkommen oftmals noch nicht besonders hoch ist und die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung somit einen fixen Kostenpunkt darstellen.
Ihr Nutzen der gesetzlichen Sozialversicherungen:
Sie erhalten durch die Mitgliedschaft in den gesetzlichen Sozialversicherungen eine solide Absicherung. Im Falle von Krankheit tritt die gesetzliche Krankenversicherung in Erscheinung und übernimmt basierend auf dem Leistungskatalog die Behandlungskosten. Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung wiederum ist eine Absicherung für Ihre Zukunft. Durch die Beitragsbemessungsgrenze wird der Höhe der zu zahlenden Beiträge ein Maximum zugewiesen.
Die Aufgaben eines Arbeitgebers
Auch für die Berechnung des Arbeitgeberanteils ist die Auseinandersetzung mit der Beitragsbemessungsgrenze erforderlich. Als Arbeitgeber sind Sie für die Berechnung und Abführung der Versicherungsbeiträge Ihrer Angestellten zuständig. Beschäftigen Sie als Selbstständiger Arbeitnehmer, müssen Sie sich demnach mit dieser Aufgabe auseinandersetzen.
Fazit:
Die Beitragsbemessungsgrenze ist für Selbstständige ein Thema, welches sowohl hinsichtlich des eigenen Einkommens als auch hinsichtlich der Lohnabrechnung von Mitarbeitern von Belang ist. Betroffen von der Beitragsbemessungsgrenze sind alle Freelancer, die Mitglied in der gesetzlichen Sozialversicherung sind. Prüfen Sie, ob Sie zu einer Mitgliedschaft verpflichtet sind oder freiwilliges Mitglied werden möchten.