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Sie wissen es selbst am besten: Auch als Freelancer sind Sie dazu verpflichtet, einmal im Jahr Ihre Steuererklärung einzureichen. Dabei müssen Sie bei der Steuererklärung für Freelancer auf andere Dinge achten als bei einer Festanstellung. Wir haben Für Sich eine Übersicht mit den Posten zusammengestellt, die Sie abschreiben und steuerlich geltend machen können. So sparen Sie beim nächsten Mal wertvolle Zeit.
Darauf sollten Sie bei der Steuererklärung achten
Als Freelancer bekommen Sie vom Staat Steuerminderungen für Ausgaben, die Sie tätigen, um Ihren jeweiligen Beruf auszuführen. Sie haben dabei den Vorteil, dass Sie nicht buchführungspflichtig sind und ersparen sich so quasi die doppelte Buchhaltung.
Zum Jahresende stellt jeder Freiberufler dann zur Gewinnermittlung eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) auf. Dabei werden Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt und verrechnet. Maximieren Sie ihre Einnahmen mit einer EXPERT-Mitgliedschaft.
Diese Kosten können Sie sich bei der Steuererklärung anrechnen lassen
Kommen wir zu den abrechenbaren Steuervorteilen als Freelancer:
Die Aus- und Weiterbildung als Freelancer
Fangen wir doch bei Ihnen ganz persönlich an. Viele Freelancer besuchen öfter Fort- und Weiterbildungen, welche sie in vielen Fällen selbst organisieren. Die gute Nachricht dabei ist: Die Kosten für Ihre Weiterbildung, sowie Anreise und Übernachtung sind über die Werbungskosten steuerlich absetzbar.
Den Arbeitsplatz als Freiberufler steuerlich geltend machen
Ob Sie Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten nun im Home-Office oder im Coworking-Space in Arbeitsleistung umwandeln. Die Kosten dafür lassen sich ebenfalls als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Im Falle des Arbeitszimmers in den heimischen vier Wänden verlangt das Finanzamt die genauen Abmessungen des Raumes im Vergleich zur Gesamtfläche des Hauses. So wird der entsprechende Anteil an den Gesamtkosten abgerechnet und steuerlich geltend gemacht.
Wenn Sie in einem Gemeinschaftsbüro arbeiten, sollten Sie am besten alle Belege über die jeweils genutzten Tage aufheben und mit der Steuererklärung einreichen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Zu geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) zählen bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die selbstständig nutzbar sind, wie z.B. Computer.
Die GWG-Grenzen haben sich zum neuen Jahr etwas verschoben. Sie steigen von bislang 410€ (netto) auf 800€ (netto), wobei Wirtschaftsgüter bis 250€ sofort abgeschrieben werden. Bei Anschaffungen, die zwischen 251 und 800€ liegen, können Sie zwischen Sofortabschreibung und Sammelposten wählen.
Wirtschaftsgüter zwischen 801 und 1000€ können Sie über die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle (Abschreibung auf Abnutzung) abrechnen oder als Sammelposten zusammenfassen und über fünf Jahre abschreiben. Dies lohnt sich zumeist nur für sehr langlebige Anschaffungen, wie z.B. Büromöbel, die ansonsten über 13 Jahre abgeschrieben werden.
Beachten Sie hierbei auch: Sobald Sie sich für die Variante Sammelposten entschieden haben, müssen Sie auch alle anderen Wirtschaftsgüter zwischen 251 und 800€ diesem Sammelposten beilegen und alles über fünf Jahre abschreiben. Teurere Wirtschaftsgüter schreiben Sie gemäß der Nutzungsdauer weiterhin über mehrere Jahre ab.
Anspruchsvolle Projekte finden und erfolgreich selbstständig arbeiten.
Ihre Fahrt- und PKW-Kosten
Natürlich haben Sie auch als Freelancer die Möglichkeit, Fahrtkosten abzurechnen und zwar wenn Sie mindestens drei Tage pro Woche zu einem Hauptauftraggeber fahren. Dabei wird allerdings nur der einfache Weg geltend gemacht. Ist diese Regelmäßigkeit nicht gegeben, rechnen Sie die Fahrten dennoch ab, und zwar als Dienstreise.
Ein Firmenwagen lohnt sich erst dann, wenn Sie oft lange Fahrten zu unterschiedlichen Kunden zurücklegen. Dabei können Sie die Autokosten entweder als laufende Kosten geltend machen oder gemäß der AfA-Tabelle über mehrere Jahre abschreiben.
Hier müssen Sie laut 1%-Methode die private Nutzung Ihres Autos hinzurechnen. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, statt der 1%-Regelung ein Fahrtenbuch zu führen, in das Sie Datum und Kilometerstand vor und nach Fahrtantritt jeder geschäftlichen Fahrt, Reisezweck und -ziel (ggf. inkl. Reiseroute) sowie aufgesuchte Geschäftspartner bzw. Auftraggeber eintragen.
Sollte sich am Ende des Jahres jedoch herausstellen, dass Sie das Fahrtenbuch teurer zu stehen kommt als die 1%-Regelung, können Sie sich bei Ihrer Steuererklärung auch noch nachträglich für letztere entscheiden. Übrigens müssen solche Fahrtenbücher zeitnah so geführt werden, dass sie nicht nachträglich noch verändert werden können (eine Excel-Liste ist beispielsweise nicht zulässig).
Die Verpflegung während Dienstreisen
Apropros Fahrten: Auch als Freelancer dürfen Sie dabei Verpflegungskosten absetzen. Sind Sie aufgrund einer Dienstfahrt mehr als acht Stunden unterwegs, können Sie eine Pauschale von 12€ pro Tag verrechnen – allerdings nur dann, wenn es sich tatsächlich um eine Dienstfahrt handelt, Sie diese also nicht regelmäßig antreten (regelmäßig: weniger als drei Tage pro Woche in einem Zeitraum von weniger als drei Monaten). Sollten Sie mehrere Tage inklusive Übernachtung unterwegs sein, gelten je 12€ für den An- und Abreisetag sowie 24€ für jeden dazwischenliegenden Tag.
Wenn Sie all diese Punkte geltend machen, können Sie hoffentlich noch etwas für sich herausschlagen. Und das macht die Steuererklärung dann vielleicht doch nicht mehr ganz so aufwendig.
Für weitere Informationen lesen Sie gerne unser ausführliches Interview mit der Steuerberaterin Simone Lensing.
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Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungene mit Ihrer Jährlichen Steuererklärung als Freelancer
Was schreiben Sie von der Steuer ab? Welche Punkte sind für Ihre Arbeitsweise relevant? Wir sind auf Ihre Meinung in den Kommentaren gespannt!
Ein Bekannter ist auch Freelancer. Da er sich aber nicht so gut auskennt und auf das Thema Steuern eher allergisch reagiert, hat er alle betreffenden Aufgaben an seinen Steuerberater abgegeben. Ich kann das nachvollziehen, weil es kein konstantes sondern wachsendes Wissen voraussetzt dem ich mich auch nicht unterziehen möchte.
Mein Onkel ist unabhängig und will bei seiner Steuererklärung immer so viel Geld wie möglich sparen. Es ist in der Tat sehr schön, dass man die Fahrtkosten abziehen kann.Wie beweist man, dass man zur Arbeit fährt?
Ein Bekannter hat kaum Zeit für den ganzen Papierkram. Seine Arbeit kostet ihn fast die gesamte Zeit. Daher hat er sich entschlossen die Steuererklärung von einem Profi machen zu lassen.
Danke für die guten Informationen zur Steuerberatung. Es ist prima, dass man als Freelancer auch Verpflegungskosten absetzen kann. Ein Freund ist länger als 8 Stunden unterwegs, dann wäre das auch etwas für ihn.
Hallo Antje!
Das freut uns sehr und wir hoffen, dass Ihr Freund auch davon profitieren kann.
Mit den besten Grüßen
Ihr freelance.de Team
Sinnvolle Tipps zum Sparen der Kosten, recht vielen Dank! Die Werbekosten betragen doch nicht wenige Ausgaben, sowie auch die Fahrkosten. Das wird bestimmt den Bruder freuen, der ist vor kurzem als Freelance tätig geworden!
Ein sehr klarer und fundierter Artikel zum Thema Steuererklärung. Ich bin sicher, Sie haben mir damit geholfen. Ich weiß jetzt mehr oder weniger, was zu tun ist. Diese Informationen sind nämlich genau das, was ich gesucht habe. Ich werde sicher einen Steuerdienst finden, der mir bei dem Unternehmen, das ich gerade gegründet habe, helfen kann.
Vielen Dank für die tollen Tipps. Vor der Steuererklärung scheue ich mich ehrlich gesagt. Ich geh da lieber zu dem Steuerberater meines Vertrauens. Dass Weiterbildungen als Selbständiger absetzbar sind finde ich toll!
Fahrtkosten und Dienstreisen sind ja etwas, was man bei der Steuerklärung nicht vergessen soll. Es gibt viele Wege, wie man Geld bei seiner Steuerklärung sparen kann. Unternehmen und Firmen sollen sich über diese Möglichkeiten informieren.
Vielen Dank für die Übersicht! Ich bin zwar aktuell auf der Suche nach einer passenden Steuerberatung, aber das hier hilft mir bereits. Ich fange demnächst nämlich an, freiberuflich zu arbeiten und habe mich daher gefragt, welche Steuervorteile auf mich warten. Es ist definitiv gut zu wissen, dass ich Weiterbildungen abrechnen kann, damit werden mir bestimmt einige Vorteile entstehen.
Hallo Melanie,
danke für Ihren Kommentar. Wir freuen uns, dass wir Sie mit dem Beitrag unterstützen konnten.
Sobald Sie in Ihre Freiberuflichkeit gestartet sind, halten Sie gerne Ausschau nach spannenden Projekten auf unserer Plattform: https://www.freelance.de/Projekte
Viele Grüße
Ihr freelance.de Team
Ab 2022 haben sich die Tagespauschalen für Verpflegung erhöht.
Für Dienstreisen mit einer Dauer von weniger als 24 aber mehr als acht Stunden können weiterhin 14 Euro in der Reisekostenabrechnung vermerkt werden. Bei einer Mindestdauer von 24 Stunden können für jeden ganzen Tag 28 Euro abgerechnet werden sowie für An- und Abreisetag jeweils 14 Euro.
Richtigstellung bei Apropos Verflegung. Seit 2020 kann man bei einer Dienstfahrt bei der man mehr als 8 Stunden unterwegs ist sogar 14 EUR ansetzen. Bis 2019 galten die 12 EUR.
Apropos Verpflegung. Seit 2020 sind es sogar 14 EUR die man bei einer Dienstreise >8h ansetzen darf.
Hallo Herr Horst,
danke für den wertvollen Hinweis.
Viele Grüße
Ihr freelance.de Team