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  1. Wenn ich freiwillig in die Sozialversicherung (RV, KK, AV, etc.) einzahle, besteht dann noch die Gefahr der Scheinselbständigkeit?

  2. Hallo Herr Krog,

    vielen Dank für die interessante Frage. Die Scheinselbständigkeit ist komplex und kann je nach Umständen variieren. Das Vorhandensein einer freiwilligen Zahlung in die Sozialversicherung kann ein Faktor sein, der bei der Prüfung der Selbständigkeit berücksichtigt wird, ist jedoch nicht der einzige entscheidende Faktor. Es ist ratsam, sich bei rechtlichen Fragen rund um die Scheinselbständigkeit an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht oder Sozialrecht zu wenden.

    Viele Grüße
    Ihr freelance.de Team

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