Das Arbeitszeitgesetz enthält strenge Vorschriften über die Dauer der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit. Das Gesetz regelt, wie lange Angestellte täglich arbeiten dürfen und welche Pausen und Ruhezeiten einzuhalten sind. Auch Vorgaben zur Arbeitszeit an Sonntagen und Feiertagen sowie für Nachtarbeit und Mehrarbeit sind darin geregelt. Für Freelancer gilt das Arbeitszeitgesetz nicht – nur in einem Fall müssen auch Freelancer sich streng daran halten.
Gut zu wissen: Das steht im Arbeitszeitgesetz
Um Arbeitnehmende zu schützen, sind die gesetzlich zulässigen Arbeitszeiten im Arbeitszeitgesetz, kurz ArbZG, geregelt. Arbeitszeit ist gemäß Arbeitszeitgesetz (§ 2 ArbZG) der Zeitraum zwischen Beginn und Ende der Arbeit, abzüglich der Ruhepausen.
An diese Arbeitszeiten müssen sich Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen halten:
- maximale Arbeitszeit pro Tag: 8 Stunden
- erlaubte Überstunden pro Tag: 2 Stunden, entspricht bis zu 10 Arbeitsstunden
- Mehrarbeit muss innerhalb von sechs Monaten ausgeglichen werden
- durchschnittlich erlaubte Arbeitszeit in sechs Monaten: 8 Stunden pro Tag
- Pause bei acht bis neun Arbeitsstunden am Tag: mindestens 30 Minuten
- Pause bei mehr als neun Arbeitsstunden am Tag: 45 Minuten
- Pausenaufteilung in mehrere Kurzpausen à 15 Minuten möglich
- vorgeschriebene Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen: 11 Stunden
- Tarifverträge dürfen Arbeitszeiten gesondert regeln
Neu seit 2023: die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
Ab 2023 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Arbeitszeiterfassung im § 3 Arbeitsschutzgesetz für alle Unternehmen verpflichtend gemacht. Firmen sind demnach verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Angestellten systematisch und elektronisch zu erfassen und zu dokumentieren. Grund ist der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Leistung nachvollziehbar erfassen: Das bedeutet die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Freelancer
Als Freelancer sind Sie von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nicht betroffen: Sie können sich Ihre Arbeitszeiten völlig frei einteilen. Um die Qualität Ihrer Leistung zu sichern und Ihre Gesundheit eigenverantwortlich zu schützen, ist das Arbeitszeitgesetz auch für Freelancer eine gute Orientierung. Insbesondere Freelancer, die Ihre Leistung auf Stundenbasis abrechnen, müssen in jedem Fall für ihre Auftraggeber die Anzahl der Stunden nachvollziehbar erfassen. Hierfür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten und Tools.
Dokumentation von Arbeitszeiten: So erfassen Freelancer Ihre Arbeitszeiten korrekt
Die einfachste Möglichkeit zur Erfassung der Arbeitszeiten ist ein Leistungsnachweis in Form einer Excel-Tabelle. Hierin geben Sie Datum, Stundenanzahl und eine kurze Leistungsbeschreibung ein. Digitale Zeiterfassungstools wie Clockodo ermöglichen über die reine Zeiterfassung hinaus auch die Rechnungstellung und Projektplanung. Das Portal Gründer.de hat die elf besten Zeiterfassungstools für Freelancer genauer unter die Lupe genommen. Grundsätzlich hat die korrekte Erfassung von Arbeitsstunden für Freelancer noch einen weiteren Vorteil: Sie gilt als ein Nachweis dafür, dass keine Scheinselbstständigkeit vorliegt.
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Achtung Scheinselbstständigkeit: Deshalb sollten Freelancer auf die Arbeitszeiterfassung achten!
Sie möchten eine Scheinselbstständigkeit ausschließen? Achten Sie darauf, dass der Vertrag zwischen dem auftraggebenden Unternehmen und Ihnen als Freelancer keine Regelungen enthält, die Ihnen vorschreiben, wie Sie Ihre Aufträge zu organisieren haben. Dazu zählt zum Beispiel auch eine Vorgabe zu Erledigung Ihrer Aufgaben innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeit: Sobald Sie als Freelancer weisungsgebunden arbeiten (§ 611a BGB), entscheiden Sie nicht frei, wann und wie lange sie arbeiten. Es besteht der Verdacht einer Scheinselbstständigkeit. Ein Nachweis über die wirklich geleisteten Arbeitsstunden dokumentiert, dass es sich nicht um einen klassischen 9-to-5-Job handelt, sondern um eine Tätigkeit, die nach freier Zeiteinteilung erfolgt.
Selbstständige, zu denen Freelancer gehören, sind grundsätzlich unabhängig von einem einzelnen Arbeitgeber. Sie werden für mehrere Auftraggeber tätig, beziehungsweise haben die Möglichkeit, für mehrere Auftraggeber tätig zu werden. Um steuerliche, sozialversicherungstechnische oder arbeitsrechtliche Vorteile zu erlangen, versuchen Unternehmen immer wieder ihren Pflichten als Arbeitgeber zu entgehen, indem sie Freelancer mit Projekten beauftragen. Für Freelancer ist ein solches Vorgehen zumeist mit finanziellen Nachteilen verbunden, die Arbeitgeber hingegen profitieren von Vorteilen. Scheinselbstständigkeit ist gesetzlich verboten.
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Grundsätzlich gilt: Freelancer entscheiden selbst, wie lange sie arbeiten
Das Arbeitszeitgesetz ist für volljährige Arbeitnehmer und für Arbeitgeber bindend. Freelancer sind jedoch selbstständig. Sie besitzen keinen Arbeitgeber im gesetzlichen Sinne. Aus diesem Grunde besteht für Freelancer kein Verbot, an Sonn- oder Feiertagen zu arbeiten. Als Freelancer tragen Sie die Verantwortung für die eigenen Arbeitszeiten selbst. Wenn nicht anders mit Ihren Auftraggebern vereinbart, erhalten Sie auch keine höhere Vergütung, wenn Sie an Sonn- oder Feiertagen arbeiten.
Während Arbeitnehmer mit Zuschlägen rechnen können, bleibt bei Freelancern die Vergütung ohne eine gesonderte Vereinbarung wie 24-Stunden-Zuschläge oder Feiertagszuschläge bei eiligen Projekten gleich. Beschäftigen Sie als Freelancer allerdings Mitarbeiter, so müssen Sie beachten, dass Ihre Angestellten durch das Arbeitszeitgesetz geschützt sind.
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Tipp für den Umgang mit Kundenanfragen außerhalb der regulären Arbeitszeit: Wie Freelancer geschickt Grenzen setzen
- Finden Sie Ihren eigenen Arbeits-Rhythmus und kommunizieren Sie diesen klar. Zum Beispiel mit Angabe Ihrer Öffnungszeiten in Ihrem Google-Unternehmensprofil, auf der Website und in Ihrer E-Mail-Signatur.
- Lernen Sie „Nein“ zu sagen. Bei guter und freundlicher Argumentation verlieren Sie dadurch keine Kunden.
- Beantworten Sie E-Mails nicht zu häufig außerhalb Ihrer Rhythmus-Arbeitszeiten. Senden Sie klar das Signal: Ich bin nur während meiner offiziellen Zeiten erreichbar.
- Nehmen Sie Anrufe von Kunden außerhalb der Öffnungszeiten nicht an. Rufen Sie verlässlich zu Beginn Ihres nächsten Arbeitstages zurück.
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Hier gilt das Arbeitszeitgesetz für Freelancer: Beschäftigung von Mitarbeitenden
Auch als Freelancer dürfen Sie Mitarbeitende einstellen. In diesem Fall agieren Sie als Arbeitgeber. Sie müssen sich an die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes halten, um den Schutz Ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Seit 2023 sind Sie auch zur Arbeitszeiterfassung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet. Eine Ausnahme gibt es nur für leitende Angestellte (§ 18 Arbeitszeitgesetz).
Achtung Stolperstein: Um als Freelancer zu arbeiten, ist laut § 18 des Einkommensteuergesetzes (EstG) eine besondere Qualifikation erforderlich. Stellen Sie als Arbeitgeber Mitarbeitende mit derselben Qualifikation oder höher ein, und arbeiten Sie nicht mehr überwiegend persönlich und eigenverantwortlich, riskieren Sie, Ihren Freiberuflerstatus mit allen steuerlichen Vorteilen zu verlieren.
Lesen Sie hier welche fünf Kosten Sie von der Steuer absetzen können.
Das Wichtigste für Sie zusammengefasst:
- Das Arbeitszeitgesetz regelt den Arbeitsschutz, einschließlich der täglichen Höchstarbeitszeit und Mindestruhezeiten.
- Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich verboten, es sei denn, es gibt eine Ausnahmegenehmigung.
- Freelancer sind nicht an die Arbeitszeitvorgaben gebunden.
- Ausnahme: Beschäftigen Freelancer Mitarbeiter, müssen sie sicherstellen, dass diese geschützt sind.
- Verpflichtet Sie Ihr Auftraggeber zur Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes, besteht die Gefahr der Scheinselbstständigkeit.
Fazit: Optimale Arbeitszeiten sind langfristig „gesunde“ Arbeitszeiten
Auch das Arbeitszeitgesetz und die Arbeitszeiterfassung für Freelancer nicht bindend sind: Beide Gesetze geben eine gute Orientierung, wie sich der Freelance-Arbeitstag so gestalten lässt, dass Arbeits- und Lebensqualität in Balance sind.
Wie die Work-Life-Balance bei Freelancern aussieht, zeigt Ihnen der Faktencheck.
Wie gestalten Sie als Freelancer Ihre Arbeitszeiten? Wir freuen uns auf Ihre Tipps in den Kommentaren!