Endlich gibt es einen Fortschritt in Sachen GKV-Mindestbeitrag! Der Bundestag verabschiedet nämlich schon zum 01. Januar 2019 das GKV-Versichertenentlastungsgesetz. Damit sollen, wie der Name schon andeutet, gesetzlich Krankenversicherte entlastet werden. Profitieren werden davon – endlich – vor allem Klein- und Solo-Selbstständige. Was von den angedachten Vorschlägen tatsächlich umgesetzt wurde und was sich nun genau hinsichtlich der Krankenkassenbeiträge von Freelancern ändert, erfahren Sie hier:
Weniger Verdienst, geringere Beiträge
Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz hält die GroKo eine ihrer Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag für die Gruppe der Selbstständigen ein: die sogenannte Halbierung der Bemessungsgrundlage für den Mindestbeitrag der Selbstständigen. Das bringt für Sie als Selbstständige und Freelancer eine (sehr lang ersehnte) Erleichterung. Im Grunde ist das nun erstmals eine faire Aufstellung: Selbstständige mit niedrigem Einkommen müssen auch weniger zahlen. Bislang müssen Selbstständige Beiträge auf 2.283,75 Euro entrichten, auch wenn sie eigentlich weniger verdienen. Nun verringern sich also die Krankenkassenbeiträge von Freelancern und Selbstständigen mit niedrigerem Einkommen. Außerdem werden Kranken- und Mutterschaftsgeld ab Januar 2019 nun endlich auch bei Selbstständigen beitragsfrei ausgezahlt. Damit ist für Solo-Selbstständige, die sich in einer solch herausfordernden Situation befinden wenigstens eine Hürde abgebaut. Insgesamt sollen freiwillig versicherte Selbstständige damit den übrigen freiwillig Versicherten gleichgestellt werden – ein erster Schritt in Richtung Gleichberechtigung mit Festangestellten.
Diese Gleichberechtigung brauchen wir deshalb so dringend, weil das bisherige System extrem veraltet ist. Unter Selbstständigen verstand man bislang sehr häufig hochdotierte Jobs, wie beispielsweise Ärzte oder Steuerberater, die ihrerseits wiederum häufig Angestellte beschäftigen. Solo-Selbstständige und Freelancer hatte man in den entsprechenden Überlegungen zu Versicherungen und Steuern lange nicht auf dem Schirm. Mit dem GKV-Versichertenentlastunsgesetz machen wir nun also einen Schritt in die richtige Richtung, nämlich hin zur Entlastung der Freelancer.
Der neue Mindestbeitrag
Wie schlüsselt sich das Ganze nun also auf? Das GKV-Versichertenentlastunsgesetz hilft Kleinselbstständige mit eher niedrigem Einkommen, die freiwillig Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse sind: Die einheitliche Mindestbemessungsgrundlage wird ab 2019 für freiwillig Versicherte und Selbstständige auf 1.038,33 Euro festgesetzt. Damit sinkt der Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung von 423 Euro auf nur noch 188 Euro monatlich. Das ist eine Reduktion um ganze 56 % und sogar noch weniger als ursprünglich im Gesetzesentwurf vorgesehen! (Angedacht war eine Reduktion auf 211 Euro.) Außerdem soll sich der bürokratisch-administrative Aufwand reduzieren: So muss für die Beitragsbemessung nicht mehr zwischen haupt- und nebenberuflich Selbstständigen unterschieden werden.
Weitere Vorteile des GKV-Versichertenentlastungsgesetzes
Und noch ein weiteres Plus kommt mit dem neuen Gesetz: Es gilt, wer weniger verdient, zahlt niedrigere Beiträge. Das ist deshalb so relevant, weil nicht alle freiwillig versicherten Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sofort melden, wenn sich der Verdienst ändert. Bislang könnten in diesen Fällen die Mitgliedsbeiträge lediglich bis zu drei Monate rückwirkend abgesenkt werden – diese Grenze verlängert sich nun auf bis zu zwölf Monate.
Außerdem sollen Krankenkassen ab 2020 keine derart großen Gewinne mehr machen und finanzielle Reserven horten können, wie sie es in den letzten Jahren oft getan haben. Nun sollen die Überschüsse zugunsten der Versicherten, also Ihnen, abgebaut werden. Krankenkassen dürfen ab 2020 ihre Zusatzbeiträge nur noch dann anheben, wenn „ihre finanziellen Rücklagen geringer als ihre Ausgaben für einen Monat sind“.
Lesen Sie hier den gesamten Gesetzesentwurf (Achtung: Es handelt sich hierbei um den Entwurf, nicht das endgültige Gesetz). Wir freuen uns, dass dieser Entwurf nicht nur durchgegangen ist, sondern sogar noch einige Verbesserungen mehr für Sie bereithält! Damit stellen Krankenkassenbeiträge von Freelancern nun mehr keine finanzielle Bedrohung mehr dar.
Was für eine Tolle Nachricht! Danke für den informativen Beitrag :)
Mfg