Freiberuflich neben dem Studium zu arbeiten bietet zahlreiche Vorteile: unter anderem flexible Arbeitszeiten und das heißbegehrte Plus auf dem Konto. Es gibt dabei noch ein paar Punkte, die Sie beachten sollten, gerade in Sachen Steuern und Versicherung. Alles, was Sie zum nebenberuflichen Freelancing wissen müssen.
Inhalt
Die Vorteile im Überblick
Freelancing und Studieren passen quasi perfekt zusammen, sind geradezu prädestiniert füreinander. Wieso? Vier Argumente: Geld, Erfahrung, Networking und als Sahnehäubchen auch noch flexible Arbeitszeiten. Als Freelancer können Sie neben dem Studium viel Geld verdienen – und das nicht über die sonst so typischen Studentenjobs, wie beispielsweise Kellnern. Stattdessen sammeln Sie bereits ganz konkrete Erfahrungen auf Ihrem Fachgebiet und können Ihr im Studium erlerntes Wissen direkt anwenden. Außerdem eignen Sie sich so von Anfang an ein unternehmerisches Denken an.
Durch all das bauen Sie sich bereits frühzeitig ein fundiertes Netzwerk auf, von dem Sie viele Jahre profitieren können. Ganz nebenbei können Sie sich und Ihre Ideen ausprobieren und verwirklichen, ohne dass sofort Ihre gesamte Existenz davon abhängt. Und obendrein können Sie sich als Freelancer Ihre Arbeit ganz flexibel einteilen und entsprechend an Ihren Stunden-, Lern- und Prüfungsplan anpassen. Das Ganze gilt natürlich auch für die Semesterferien. Just saying…
Steuern und Finanzen
Apropos Geld: Auch als Freiberufler müssen Sie sich innerhalb von vier Wochen ab Tätigkeitsbeginn beim Finanzamt anmelden. Stichwort Einkommens- und Umsatzsteuer. Erstere müssen Sie jedoch erst abführen, sobald Ihr Jahresgewinn die magische 9.000€-Grenze überschreitet. Bei der Umsatzsteuer werden Sie bei einer Nebenberuflichkeit als Freelancer während des Studiums aller Voraussicht nach von der Kleinunternehmerregelung profitieren.
Dabei wird keine Umsatzsteuer fällig. Verdienen Sie mehr als 17.500€ im Jahr ist dies jedoch hinfällig und Sie müssen eine Einnahmenüberschussrechnung vorlegen. Einmal jährlich müssen Sie demnach auch Ihre Steuererklärung machen – das mag nervig sein, kann Ihnen aber bares Geld sparen. Tipps dazu finden Sie hier. Bestimmt leuchtet in diesem Zusammenhang noch ein weiteres Wort in Ihrem Kopf auf: Gewerbeanmeldung.
Ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen, hängt davon ab, ob Ihre Tätigkeit als Freier Beruf klassifiziert wird. Alle Infos dazu lesen Sie hier.
Krankenversicherung als Freelancer im Studium
Hier gelten ähnliche Vorgaben wie bei herkömmlichen Nebenjobs im Studium. Auch als freiberuflicher Student können Sie in der Familienversicherung Mitglied bleiben. Allerdings müssen die Verdienstgrenzen (von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich) eingehalten werden und Ihre Arbeitszeit darf höchstens 20h/Woche betragen.
Bei Mehrverdienst oder -arbeit müssen Sie sich selbst versichern.
BAföG und Kindergeld
Beim Bezug von BAföG dürfen Sie als Freiberufler 5.400€/Jahr verdienen und erhalten dennoch die volle Zuwendung. Verdienen Sie mehr, wird der Überschuss entsprechend abgezogen. Was das Kindergeld betrifft, so gilt seit 2012: Es läuft unabhängig vom Einkommen des Studenten – solange auch hier die Arbeitszeit die 20h/Woche-Grenze nicht überschreitet. Und noch eine Grenze muss eingehalten werden: die des Alters. Denn Kindergeld gibt es nur bis zur Vollendigung des 25. Lebensjahres.
Aber keine Sorge, in all diese bürokratischen Anforderungen, die jetzt noch groß und kompliziert erscheinen, wächst man hinein. Und dann lohnt sich Freelancing im Studium wirklich. Denn so arbeiten Sie bereits von Anfang an in Ihrem Traumberuf – und das zu Ihren Konditionen.