Im vergangenen Herbst haben wir Sie um Ihre Meinung zum neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz [AÜG] gebeten. Die Studie ist nun fertiggestellt und wir liefern, wie versprochen, die Ergebnisse:
Die Ausgangssituation
Am 21.10.2016 wurden die Gesetzesvorlagen des Bundesarbeitsministeriums zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, des Betriebsverfassungsgesetzes sowie der Neudefinition des Arbeitnehmerbegriffes durch das Parlament verabschiedet, so dass die Gesetzesänderungen zum 01.04.2017 in Kraft treten werden. Auf Basis einer Online-Umfrage wurde analysiert wie Unternehmen, Betriebsräte, Personaldienstleister und Freelancer die Gesetzesänderungen beurteilen, welche Auswirkungen sie auf ihr Unternehmen, ihre Branche und die deutsche Volkswirtschaft erwarten und mit welchem Verhalten und welchen Strategien sie auf die Gesetzesänderungen reagieren. Dabei wurde der Fokus auf hochqualifiziertes Personal gelegt.
Die Kurzzusammenfassung: Viel Rauch um nichts?
Trotz einer überwiegend negativen Sicht auf die Gesetzesänderungen ergibt sich aus den Ergebnissen insgesamt der Eindruck, dass der Gesetzgeber mit der Gesetzesreform die beabsichtigte Wirkung erreicht. Mehrheitlich erwarten die Unternehmen zukünftig eine geringere Personalflexibilität; wollen aber dennoch an den klassischen Instrumenten der externen Personalbeschaffung festhalten. Dem gegenüber erwartet fast die Hälfte der Personaldienstleister, dass weniger hochqualifiziertes Personal über Werk-/Dienstverträge eingesetzt wird. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei den Freelancern; viele befürchten, dass es zukünftig schwieriger wird, ein Projekt als Freelancer zu finden. Dennoch will der größte Teil der Befragten weiterhin als Freelancer tätig sein. Von den Änderungen des BetrVG sind nur Unternehmen betroffen, die einen Betriebsrat haben. Aber selbst Unternehmen, die einen Betriebsrat haben, gehen überwiegend davon aus, dass die Änderungen des BetrVG keine Änderungen beim Einsatz von externem hochqualifiziertem Personal zur Folge haben werden. Damit scheint die Kontrollfunktion, die der Gesetzgeber dem Betriebsrat zugedacht hat, auch bei denjenigen Unternehmen nicht zu greifen, die einen Betriebsrat haben.
Die vollständige Studie können Sie hier downloaden.