Die Zeichen für selbständige IT-Berater und deren Auftraggeber stehen auf Sturm. Immer mehr Angebote auf der Basis von Zeitarbeit tauchen in den Portalen auf. Selbstständige werden in die Zeitarbeit getrieben. Augen zu und durch ist die falsche Strategie. Jeder Selbstständige sollte seine Aufträge auf die Gefahren von Scheinselbstständigkeit hin überprüfen.
Was ist Scheinselbstständigkeit?
Trotz intensiver Kampagnen und vieler Artikel zum Thema Scheinselbstständigkeit in den Fachmedien überraschen sowohl Selbstständige, Vermittler wie auch Kunden immer noch mit Un- oder Halbwissen. Sie wiegen sich in Sicherheit, weil sie glauben, die Kriterien für Scheinselbstständigkeit zu kennen. Die Meisten haben dabei noch immer die Kriterien im Sinn, die es seit 2003 nicht mehr gibt: Mehrere Auftraggeber, Webseite und eigenes Briefpapier, um die wichtigsten zu nennen. Und liefern so, der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ahnungslos Argumente. Manch’ Selbstständiger will sich auch von der DRV nicht vorschreiben lassen, wie er arbeitet und ignoriert deshalb die aktuelle Entscheidungspraxis. „Meine Kunden wollen, dass ich so arbeite“, lautet ein weiteres Argument, das ich sehr oft höre.
Die DRV untersucht das einzelne Auftragsverhältnis und nicht mehr den Selbstständigen in seiner Gesamtheit. Scheinselbstständigkeit bedeutet, dass ein Auftragsverhältnis mit einem Selbstständigen wesentliche Merkmale einer nichtselbstständigen Tätigkeit aufweist. Diese Merkmale sind zum einen Weisungen des Auftraggebers und zum anderen die Einbindung in die Organisation des Auftraggebers. Also immer dann, wenn die Zusammenarbeit einem Angestelltenverhältnis gleicht. Wenn Ihr Kunde das Wie, das Wann oder das Wo für den Selbstständigen bestimmt. Gefährlich ist die Situation deshalb, weil die Ergebnisse der Statusfeststellung der DRV nicht vorhersehbar sind. Das begründet Sie mit der Einzelfallbetrachtung. Und sorgt damit für Rechtsunsicherheit. Unsere Auftraggeber sind verunsichert. Sie wollen und müssen sich schützen.
Verschaffen Sie sich Klarheit über Ihr Vertragsverhältinis
Augen zu und hoffen, dass der Kelch’ an Ihnen vorübergeht, ist angesichts der erwarteten Gesetzesänderung nicht zu empfehlen. Schon heute berichten immer mehr Selbstständige davon, dass man ihnen nur noch Angebote für Zeitarbeit vorlegt. Der Markt für Selbstständige wird eng. Und die erforderlichen Anpassungen in der Zusammenarbeit mit unseren Kunden werden sich nicht von heute auf morgen umsetzen lassen, sondern bedürfen einer Vorbereitung.
Wer glaubt, dass sich diese Situation mit vertraglichen Spitzfindigkeiten lösen lässt, irrt. Vertragliche Anpassungen sind von Nöten, um alles, was nach einer Weisung aussieht, zu beseitigen. Scheinselbstständigkeit entsteht durch die Art und Weise, in der die Zusammenarbeit gestaltet wird. Und genau das ist der Hebel, an dem wir ansetzen müssen, um der DRV keine Argumente für Scheinselbstständigkeit zu liefern. Wir haben es gemeinsam mit dem Auftraggeber in der Hand.
Frau Weidners Engagement ist bewundernswert. Mit Dr. Benno Grunewald als Berater hat sie sich einen ausgewiesenen Scheinselbständigkeits-Experten an die Seite geholt.
Für alle betroffenen Freiberufler, die ohne Vermittler bei ihren Kunden arbeiten, hat die IT-Projektgenossenschaft eG zusammen mit Dr. Grunewald ein Komplettpaket (Verträge und Gestaltung der Zusammenarbeit) geschnürt.
Sicher ist es wichtig die entsprechenden Gesetze, die Scheinselbständigkeit betreffend zu beachten. Doch in letzter Zeit fällte es mir bei vielen und auch namhaften Projektanbietern auf, dass diese seit kurzem Payroller Angebot vermehrt anbieten.
Dies kann mehrere Gründe haben – Scheinselbstständigkeit durch Pseudo-Festanstellungen zu umgehen. Mehr Gewinne zu machen, da Teils dubiose Ausfallversicherungen, wie auch Payroller Gebühren angeboten werden, welche letztlich nur dem Projektanbieter die Taschen füllen. Namhafte Anbieter sprechen von Compliance um diese Vorgehensweise zu begründen. Ich selbst hae ein Unternehmen in Grossbritanien angemeldet dern Verwaltungssitz in eine Zweigniederlassung in die Schweiz verlegt, verfüge über einen Handelsregistereintrag sowie eine MwSt-ID und eine Quartalsweise SVA-Abgabe.
Trotz all dieser Dinge, bin ich für Anbieter Schweizer Projekte nicht compliant!
Dr. Herbert Horne